EQS-AGM: Marinomed Biotech AG: Calling an extraordinary general meeting for Thursday, December 19, 2024 at 9:00 a.m. (Vienna time)
EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Marinomed Biotech AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
   für Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit)

   28.11.2024 / 11:04 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Einberufung

   einer außerordentlichen Hauptversammlung

   für Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit)

   in den Räumlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH

   1010 Wien, Schottenring 2-6

   (wie nachstehend genauer beschrieben)

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Zustimmung zur Veräußerung des Carragelose-Geschäftsbereichs
    2. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der Hauptversammlung
       vom 20.06.2024 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung,
       Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben und (b) die
       Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG,
       insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen
       oder Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien
       der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt teilweisem
       Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie Ermächtigung zum
       Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente
       mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    3. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden Bedingten
       Kapitals 2024 und (b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
       Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
       Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2024/II") sowie die
       entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 5 und 9
    4. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden Genehmigten
       Kapitals 2024 und (b) die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
       im Ausmaß von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder
       Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und
       teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts ("Genehmigtes Kapital
       2024/II") sowie entsprechende Anpassung der Satzung in § 5
       (Grundkapital) Abs. 6
    5. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28. November 2024 auf
   der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
   (1)www.marinomed.com  zugänglich:

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5
     • Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum
       Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten zu
       TOP 2 und 3,
     • Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP
       4,
     • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gem. § 87
       Abs. 2 AktG samt Lebenslauf zu TOP 5,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
   DER                        HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 9. Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
   berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
   nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
   Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 16.
   Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
   folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

   (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
   Boten: 

   Marinomed Biotech AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
       zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
       in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN ATMARINOMED6
       (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. Dezember
   2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
   deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE         VERFAHREN

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
   Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
   Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

   Per Post oder Marinomed Biotech AG

   Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

    (Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   18. Dezember 2024, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten
   Adressen einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter (2)www.marinomed.com
   abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
   des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
   der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Informationen zu einem von der Gesellschaft empfohlenen, unabhängigen
   Stimmrechtsvertreter werden in Kürze auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (3)www.marinomed.com  bekanntgemacht werden.

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AktG

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft

     • in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 29. November 2024 bis
       zum Ende der üblichen Geschäftsstunden (dies ist spätestens 16:00 Uhr,
       Wiener Zeit) ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H.
       Dkfm. Pascal Schmidt, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg,

   oder

     • per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens
       am 30. November 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse
       (4)ir@marinomed.com

   oder

     • per SWIFT bis spätestens am 30. November 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
       an  die Adresse GIBAATWGGMS

   zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
   firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin
   oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder,
   bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
   unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text anzugeben ist. Hinsichtlich der
   übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

   Hinweis: Da der 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung auf
   einen Samstag fällt, kann an diesem Tag, dem 30. November 2024, kein
   Aktionärsverlangen per Post oder Boten zugehen. Für die fristgerechte
   Ausübung dieses Aktionärsrechts muss das Aktionärsverlangen per Post oder
   Boten spätestens am vorhergehenden Werktag, dies ist der 29. November
   2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, zugehen. Eine fristwahrende Übermittlung per
   E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder per SWIFT am 30.
   November 2024, bis spätestens 24:00 Uhr, Wiener Zeit, wird hierdurch nicht
   berührt.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.)
   verwiesen.

   2.  Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
   übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
   der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Dezember 2024
   (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
   AG, z.H. Dkfm. Pascal Schmidt, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
   E-Mail(5): (6)ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
   des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
   ist, zugeht.

   3.  Angaben gemäß § 110 Abs. 2 Satz 2 iVm § 86 Abs. 7 und 9 AktG

   Zu Tagesordnungspunkt 5. „Wahl einer Person in den Aufsichtsrat“ und der
   allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre
   gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

   Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG besteht gemäß § 11 Abs. 1 der
   Satzung aus mindestens drei und maximal sechs von der Hauptversammlung
   gewählten Mitgliedern. Seit der letzten Wahl durch die 6. ordentliche
   Hauptversammlung 2023 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus
   fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen, von denen im
   Laufe des Geschäftsjahres 2024 zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat
   ausschieden. Zum Zeitpunkt der Einberufung der gegenständlichen
   außerordentlichen Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat somit drei
   Mitglieder an.

   Da die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder somit unter sechs liegt,
   unterliegt die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich des § 86 Abs. 7
   AktG (Geschlechterquote), wonach in börsennotierten Gesellschaften der
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus
   Männern zu bestehen hat. Dieses Erfordernis ist dessen ungeachtet dennoch
   erfüllt, da der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG bis zur Einberufung
   der gegenständlichen, außerordentlichen Hauptversammlung aus zwei Frauen
   und einem Mann besteht. Dem Aufsichtsrat gehören keine
   Arbeitnehmervertreter an.

   Die Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Geschlechterquote bleibt auch im
   Falle der vorgeschlagenen Neuwahl von Herrn Dr. Karl MAHLER bestehen, weil
   der Aufsichtsrat in diesem Fall aus vier Mitgliedern bestehen wird. Dem
   Aufsichtsrat würden diesfalls zwei Frauen und zwei Männern angehören, was
   einem Frauen- und Männeranteil von jeweils 50 % entspricht.
   4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
   Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
   stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
   im Sinne dieser Einberufung.

   6. Informationen auf der Internetseite

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
   Internetseite der Gesellschaft (7)www.marinomed.com  unter den Menüpunkten
   „Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.694.583,- und ist zerlegt in 1.694.583
   auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 1.694.583 Stimmrechte. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien.

   2. Identitätsnachweis und Einlass

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
   halten.

   3. Ort der Hauptversammlung und Zugang

   Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der DLA Piper
   Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 2-6, 1010 Wien, und zwar
   im 1. Stock im Raum "Oktogon", statt. Der Zugang ist ausschließlich über
   den Eingang an der Wiener Ringstraße mit der Adresse Schottenring 2-6,
   1010 Wien möglich. Das Gebäude, in dem die Hauptversammlung stattfindet,
   wird auch als "Haus am Schottentor" bezeichnet. Der Zugang zum Ort der
   Hauptversammlung ist am 19. Dezember 2024 ab 8.30 Uhr (Wiener Zeit)
   möglich. Eine ausgewiesene Person wird am Eingang zum Gebäude
   (Schottenring 2-6, 1010 Wien) den Zutritt ermöglichen.

    

   Korneuburg, im November 2024                                 Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   28.11.2024 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Marinomed Biotech AG
                Hovengasse 25
                2100 Korneuburg
                Österreich
   Telefon:     +43 2262 90300
   E-Mail:      office@marinomed.com
   Internet:    www.marinomed.com
   ISIN:        ATMARINOMED6
   WKN:         A2N9MM
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2039745  28.11.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2039745&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2039745&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2039745&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:ir@marinomed.com
   5. mailto:
   6. mailto:ir@marinomed.com
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2039745&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

togel hari ini

akun demo slot

togel hk

togel hongkong

By adminn