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Publication of a general assembly decision in accordance with Section 119 (9) of the Börsegesetz IVM Section 2 (1) and Section 3 (1) of the publication Ordinance

Publication of a general assembly decision in accordance with Section 119 (9) of the Börsegesetz IVM Section 2 (1) and Section 3 (1) of the publication Ordinance
EQS-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
   Fabasoft AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß §
   119 Abs. 9 Börsegesetz iVm § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1
   Veröffentlichungsverordnung

   09.07.2025 / 16:51 CET/CEST
   Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   verantwortlich.

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   Fabasoft AG

    

   ISIN-Nummer: AT0000785407

    

   Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs. 9
   Börsegesetz iVm § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung

    

   In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 09.07.2025 wurde
   unter anderem beschlossen:

    

   Zu Punkt 11. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
   Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG):

   Der Vorstand wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für
   Zwecke der Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und Mitglieder
   des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für
   die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 von 100 des
   Grundkapitals der Gesellschaft ermächtigt. Der beim Rückerwerb zulässige
   Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem
   durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG
   der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
   Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
   anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
   noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
   Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

   Diese Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG).

    

   Zu Punkt 12. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
   Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur
   Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung
   der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben):

   Der Vorstand wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für
   die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10% des
   Grundkapitals der Gesellschaft ermächtigt. Der beim Rückerwerb zulässige
   Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem
   durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG
   der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
   Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen
   mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat
   und noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht
   überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu
   veröffentlichen.

   Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über
   die Börse, über den Weg eines öffentlichen Angebots oder auf sonstige
   gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
   erfolgen.

   Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
   Rückerwerb sowie im Bestand der Gesellschaft befindliche eigene Aktien
   ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist
   ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
   Aktien ergeben zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise
   und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

    

   Zu Punkt 13. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
   Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere
   Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
   jedem gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen
   Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss)) wurde folgender
   Beschluss gefasst:

   Der Vorstand der Fabasoft AG wird gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer
   von 5 Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 08.07.2030,
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss
   der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im
   Bestand der Gesellschaft befindliche eigene Aktien der Gesellschaft auch
   auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
   veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

   (i) zur Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und/oder
   Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines
   mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von
   Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen,
   Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;

   (ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen
   Wandelschuldverschreibungen;

   (iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
   sonstigen Vermögenswerten, und

   (iv) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässig Zweck zu verwenden;

   und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen
   auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder
   teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke
   ausgeübt werden kann.

    

   Linz, im Juli 2025       Der Vorstand

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   09.07.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Fabasoft AG
                Honauerstraße 4
                4020 Linz
                Österreich
   Telefon:     +43 732-606162-0
   Fax:         +43 732-606162-609
   E-Mail:      ir@fabasoft.com
   Internet:    www.fabasoft.com
   ISIN:        AT0000785407
   WKN:         922985

   Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
   Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

    
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   2167640  09.07.2025 CET/CEST

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