Invitation to the 32nd ordinary general meeting
EQS-News: CPI Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   CPI Europe AG: Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung

   22.04.2025 / 12:44 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   CPI Europe AG

    

   Einladung zur
   32. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 20. Mai 2025 um 10.00 Uhr
   MESZ (Ortszeit Wien) im Hotel PLAZA Premium Wien, Hertha-Firnberg-Straße
   5, 1100 Wien, stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung der CPI
   Europe AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der
   Hauptversammlung am 20. Mai 2025 bis 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) nicht
   möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 21. Mai 2025,
   um 0:00 Uhr (Ortszeit Wien) fortgesetzt.

    

    

    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
       konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
       samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
       des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das
       Geschäftsjahr 2024.
        
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
       ausgewiesenen Bilanzgewinns.
        
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024.
        
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024.
        
    5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
       Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des konsolidierten
       Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
        
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
       Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024.
        
    7. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und
       der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art
       als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der
       Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs-
       und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt
       Ermächtigung zur Aktieneinziehung.
        
    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
       Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.

   Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
   und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der
   bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von
   Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang sowie Aufhebung
   von bestehendem bedingten Kapital im nicht ausgenutzten Umfang gemäß
   Hauptversammlungsbeschluss vom 29.05.2024 (§ 4 Abs (5) der Satzung) und
   bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) sowie die entsprechenden
   Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
       Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar-
       und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss
       des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden
       Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht
       ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der
       Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

    

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor
   der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 29. April 2025,
   gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
   (www.cpi-europe.com) veröffentlicht:

    a. Einberufung
    b. Beschlussvorschläge des Vorstands und Beschluss- und Wahlvorschläge
       des Aufsichtsrats
    c. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Lagebericht
    d. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Konzernlagebericht
    e. Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024
    f. Vorschlag für die Gewinnverwendung
    g. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
    h. Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
    i. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des
       Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener
       Aktien)
    j. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des
       Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
    k. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des
       Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG)
    l. Satzungsgegenüberstellung
    m. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf),
       auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten
       Stimmrechtsvertreter Dominik Huber.

    

    C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

    

   Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
   schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
   Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
   Begründung enthalten.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
   werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
   Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
   nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
   Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
   Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

   Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
   muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
   21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 29.
   April 2025

     • per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben,
       während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse:
       hauptversammlung@cpi-europe.com, oder
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2)

   zugehen.

    

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
   erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
   Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   (www.cpi-europe.com) zugänglich gemacht werden.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
   Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
   1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
   alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

   Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
   Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit spätestens am 09. Mai 2025,

     • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@cpi-europe.com, oder
     • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

   zugehen.

   Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang
   auf der Internetseite der CPI Europe AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

    

    3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

    

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
       Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
       Nachteil zuzufügen, oder
    2. ihre Erteilung strafbar wäre.

   Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
   im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
   Gesellschaft übermittelt werden.

   Die Fragen können an die Gesellschaft

     • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@cpi-europe.com, oder
     • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

   übermittelt werden.

    

    4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

    

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
   vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die
   Reihenfolge der Abstimmung.

    

    D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
       Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
   sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
   dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 10. Mai 2025,
   24:00 Uhr (Ortszeit Wien).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
   Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
   Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

   Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer
     • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
     • Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 10. Mai
       2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) bezieht.

   Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
   werden.

   Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit spätestens am 15. Mai 2025, um 24:00 Uhr (Ortszeit
   Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

     • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
       ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
       Anschrift CPI Europe AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
       AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900 500-50;
     • per E-Mail an die Adresse: (1)anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at
       (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
       (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

   Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
   gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

    

    E. Zutritt zur Hauptversammlung

    

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
   Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
   Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
   Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr (Ortszeit Wien).

    

    F. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

    

   Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
   juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
   Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte
   wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter
   namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er
   zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf
   die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
   Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
   Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
   erteilt hat.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
   sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist
   nicht erforderlich) zu erfolgen.

   Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
   diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
   Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
   zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss
   in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

   Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
   wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen
   über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich
   auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

     • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift CPI Europe AG, c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am
       Wechsel;
     • per Telefax an +43 (0) 1 8900 500-50;
     • per E-Mail an die Adresse: (2)anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at
       (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     • durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

   Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr (Ortszeit
   Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 19. Mai 2025)
   zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am
   Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
   vorzulegen.

   Den Aktionären steht auch Herr Dominik Huber als Stimmrechtsvertreter für
   die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

   Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn Dominik Huber
   auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.

   Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
   Website (www.cpi-europe.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration
   der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
   Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

    

    G. Datenschutzinformation

    

   Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die
   Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren
   Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN,
   Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
   Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder
   deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
   zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
   Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der
   Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der
   Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls
   und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
   Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des
   Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche
   rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c
   DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist CPI Europe AG Verantwortliche
   gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.

    

   Die CPI Europe AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,
   Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).
   Dienstleister und Auftragsverarbeiter der CPI Europe AG erhalten von CPI
   Europe AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten
   ausschließlich nach Weisung der CPI Europe AG. Soweit rechtlich notwendig,
   hat CPI Europe AG mit Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen
   Verpflichtung übermittelt CPI Europe AG zudem personenbezogene Daten von
   Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die
   personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß
   § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das
   zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird
   dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die
   öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
   können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
   Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank übermittelt
   werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte
   weitergegeben.

   Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
   Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten
   für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein
   anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem CPI Europe AG
   Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die
   Daten der Teilnehmer gelöscht.

   Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär
   und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft,
   Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn
   betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die
   Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

   Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber CPI
   Europe AG unentgeltlich geltend machen über das auf der Website der
   Gesellschaft ((3)www.cpi-europe.com) unter DSGVO abrufbare Webformular
   oder schriftlich an:

   CPI Europe AG
   z.H. Datenschutzkoordinator
   Wienerbergstraße 9
   1100 Wien

    

   Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen
   Datenschutzbehörde ((4)www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

    

    H. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
   138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
   gewährt. CPI Europe AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft.
   Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
   AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden.
   Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
   Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z
   1 BörseG informieren.

    

   Wien, 22. April 2025

    

   Der Vorstand der CPI Europe AG

   International Securities Identification Number (ISIN)

   AT0000A21KS2

    

    

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   22.04.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: CPI Europe AG
                Wienerbergstraße 9
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2291
   Fax:         +43 1 88090 - 8291
   E-Mail:      Investor.Relations@cpi-europe.com
   Internet:    http://cpi-europe.com/
   ISIN:        AT0000A21KS2
   WKN:         A2JN9W
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart,
                Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2121484  22.04.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2121484&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. mailto:anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at
   2. mailto:anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2043c9c3b1f84480db68d39871b8f736&application_id=2121484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=32c0682bf704e3e86d9b50bfce38fd62&application_id=2121484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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