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RBI: Ergebnisse der Einladung zum Rückkauf von Wertpapieren durch die
Raiffeisen Bank International AG
03.10.2024 / 13:43 CET/CEST
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RBI: Ergebnisse der Einladung zum Rückkauf von Wertpapieren durch die
Raiffeisen Bank International AG
Wien, 3. Oktober 2024. Die Raiffeisen Bank International AG (die „Bank“)
hat am 25. September 2024 die berechtigten Inhaber (die
„Schuldverschreibungsinhaber“) ihrer ausstehenden „EUR 500.000.000
Nachrangige kündbare Fest-zu-Fest verzinsliche Reset Schuldverschreibungen
fällig im März 2030“ (ISIN: XS2049823763) (die „Schuldverschreibungen“)
eingeladen, der Bank sämtliche von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen
zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen (das „Rückkaufangebot“).
Das Rückkaufangebot endete am 2. Oktober 2024 um 17:00 Uhr (MESZ).
Die Bank hat Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR
309.100.000 zum Kauf akzeptiert.
Die Abwicklung des Rückkaufangebotes ist für den 4. Oktober 2024
vorgesehen.
Die Bank wird auf jede Schuldverschreibung, die von einem
Schuldverschreibungsinhaber zum Kauf angeboten und von der Bank angenommen
wird, ab dem unmittelbar vor dem Abwicklungstag liegenden Zinszahlungstag
(einschließlich) bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) aufgelaufene und
nicht gezahlte Zinsen zahlen, die gemäß den Bedingungen der
Schuldverschreibungen festgelegt werden.
Die von der Bank im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen
Schuldverschreibungen werden entwertet. Nach der Entwertung wird der
verbleibende aggregierte Nennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen
EUR 190.900.000 betragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Vienna, Austria
ir@rbinternational.com
phone +43 1 71 707 2089
www.rbinternational.com
Haftungsauschluss:
Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum vom 25. September 2024
(das „Tender Offer Memorandum“) stellen keine Einladung zur Teilnahme an
dem Rückkaufangebot in einem Land dar, in dem die Abgabe eines solchen
Angebots oder eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verboten
ist oder in dem die Abgabe eines Angebots durch oder an bestimmte Personen
verboten ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung und des Tender Offer
Memorandums kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt
sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung und des Tender Offer
Memorandums gelangen, werden von der Bank, den Dealer Managern und dem
Tender Agent (wie im Tender Offer Memorandum definiert) aufgefordert, sich
über solche Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch stellt sie eine
Finanzanalyse oder -beratung oder eine Empfehlung in Bezug auf
Finanzinstrumente dar.
DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO,
DEN US-AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE
ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN-INSELN), EINEM BUNDESSTAAT DER
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA ODER IN
EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET ODER AN EINE PERSON BESTIMMT, DIE IN EINEM
ANDEREN RECHTSGEBIET ANSÄSSIG IST ODER SICH DORT BEFINDET, IN DEM DIE
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