EQS News: Lenzing Group: Joint venture LD Celulose successfully issues green bond
   EQS-News: Lenzing AG / Schlagwort(e): Anleihe/Nachhaltigkeit
   Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

   27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
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   Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

    

     • Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe in
       Höhe von 650 Mio. USD („grüne Anleihe“) mit einem Kupon von 7,950
       Prozent pro Jahr durch das Joint Venture LD Celulose
     • Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen
       Anlegern 4,6-fach überzeichnet

    

   Lenzing – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von
   regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien,
   gibt bekannt, dass LD Celulose International GmbH (die „Emittentin“), eine
   hundertprozentige Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint Ventures
   LD Celulose S.A. („LDC“), erfolgreich eine grüne Anleihe über USD 650
   Millionen begeben hat.

    

   Die grüne Anleihe, die am 25. Januar 2032 fällig wird und mit einem Kupon
   von 7,950 Prozent pro Jahr ausgestattet ist, stieß bei institutionellen
   Anlegern auf große Nachfrage.

    

   Teil der neuen Finanzierungsstruktur der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1
   Mrd. USD ist auch ein syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC
   beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des
   syndizierten Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die
   bestehenden Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der
   Nettoerlös aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung
   und Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem Green
   Financing Frameworks eingesetzt.

    

   „Die Lenzing Gruppe ist seit Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen
   Textil- und Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und
   hat einen klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion“, sagte
   Rohit Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. „Das Interesse
   der Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist auch ein Ergebnis unserer
   Bemühungen in Nachhaltigkeit.“

    

   Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe: „Mit der erfolgreichen
   Transaktion wird LDC die bestehende Projektfinanzierung, die die
   Errichtung einer der größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht
   hat, in eine eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist
   ein weiterer Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint
   Ventures, nachdem die operative Performance schneller als erwartet die
   nominelle Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr übertroffen
   hat.“

    

   Die grüne Anleihe wird von der Emittentin begeben, von LDC und LD
   Florestal S.A. garantiert und an der Börse von Singapur gelistet.

    

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   Über die Lenzing Gruppe
    
   Die  Lenzing  Gruppe  steht  für  eine  ökologisch  verantwortungsbewusste
   Erzeugung  von   Spezialfasern   auf   der   Basis   von   Cellulose   und
   Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und  Technologielösungen
   ist Lenzing  Partner der  globalen  Textil- und  Vliesstoffhersteller  und
   Treiber zahlreicher  neuer  Entwicklungen.  Die  hochwertigen  Fasern  der
   Lenzing Gruppe  sind  Ausgangsmaterial  für  eine  Vielzahl  von  textilen
   Anwendungen – von funktioneller, bequemer und modischer Bekleidung hin  zu
   langlebigen und  nachhaltigen  Heimtextilien.  Aufgrund  ihrer  besonderen
   Eigenschaften  und   ihres   botanischen   Ursprungs   eignen   sich   die
   TÜV-zertifizierten  biologisch  abbaubaren  und  kompostierbaren   Lenzing
   Fasern   auch   hervorragend   für   den   anspruchsvollen   Einsatz    in
   Hygiene-Anwendungen des täglichen Bedarfs.
    
   Das  Geschäftsmodell  der  Lenzing  Gruppe  geht  weit  über  jenes  eines
   klassischen  Faserherstellers  hinaus.  Gemeinsam  mit  ihren  Kunden  und
   Partnern    entwickelt    sie    innovative    Produkte    entlang     der
   Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten
   schaffen.  Die  Lenzing  Gruppe  strebt  eine  effiziente  Verwendung  und
   Verarbeitung aller Rohstoffe an und  bietet Lösungen für die  Umgestaltung
   der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen Wirtschaftssystem zu  einer
   Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit der Erderwärmung zu reduzieren
   und damit auch die Ziele des Pariser Übereinkommens und des „Green  Deals“
   der   EU-Kommission   zu   unterstützen,   hat   Lenzing   einen   klaren,
   wissenschaftlich   fundierten   Klimaaktionsplan,   der   eine   deutliche
   Reduzierung der Treibhausgasemissionen  bis 2030  und ein  Netto-Null-Ziel
   (Scope 1, 2 und 3) bis 2050 vorsieht.
    
   Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
   Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
   Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
   Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917
    
   TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind Marken der
   Lenzing AG.
   Über LD Celulose
    
   LD Celulose  S.A.  ist ein  Joint  Venture zwischen  dem  österreichischen
   Unternehmen Lenzing und  dem brasilianischen Unternehmen  Dexco und  eines
   der größten Zellstoffwerke der Welt. Das Werk befindet sich in der  Region
   Triângulo Mineiro, zwischen  den Gemeinden Indianópolis  und Araguari.  Es
   hat eine Produktionskapazität  von 500 Tausend  Tonnen Zellstoff pro  Jahr
   und verfügt über  144 MW an  sauberer Energie. Die  bei LDC  hergestellten
   speziellen Zellstofffasern  werden in  der Textilindustrie  verwendet,  um
   innovative, nachhaltige und hochtechnologische Stoffe herzustellen.
    
   Wichtiger Hinweis
    
   Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts gemacht.
   Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine  Aufforderung
   zur Abgabe  eines  Angebots  zum  Kauf  von  Wertpapieren  in  irgendeiner
   Jurisdiktion dar. Insbesondere stellt diese Pressemitteilung kein Angebot,
   keine Aufforderung  und keinen  Verkauf in  den Vereinigten  Staaten  oder
   einem Bundesstaat oder einer Jurisdiktion dar, in dem ein solches Angebot,
   eine solche Aufforderung oder ein  solcher Verkauf rechtswidrig wäre.  Die
   Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act von
   1933  in  der  jeweils  gültigen  Fassung  (der  „Securities  Act“),   den
   Wertpapiergesetzen eines  Bundesstaats der  Vereinigten Staaten  oder  den
   Wertpapiergesetzen   einer   anderen    Jurisdiktion   registriert.    Die
   Schuldverschreibungen       und        die        damit        verbundenen
   Schuldverschreibungsgarantien   werden    ausschließlich    qualifizierten
   institutionellen Käufern gemäß Regel 144A und Nicht-US-Personen  außerhalb
   der Vereinigten Staaten gemäß Regulation  S des Securities Act  angeboten.
   Diese Pressemitteilung  kann  Prognosen  und  andere  „zukunftsgerichtete“
   Aussagen  im  Sinne  der  geltenden  Wertpapiergesetze  enthalten.  Solche
   Prognosen oder Aussagen  spiegeln die aktuellen  Ansichten des  Emittenten
   über zukünftige Ereignisse  und die  finanzielle Leistung  wider. Es  kann
   nicht garantiert  werden,  dass  solche  Ereignisse  oder  Leistungen  wie
   prognostiziert eintreten werden, und  die tatsächlichen Ergebnisse  können
   erheblich von diesen Prognosen abweichen.
   Es ist  nicht beabsichtigt,  dass  die Schuldverschreibungen  Anlegern  in
   Österreich zur Verfügung stehen.  Daher wird keine  Mitteilung gemäß §  24
   des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019  (Kapitalmarktgesetz
   2019)   (in   der   jeweils   gültigen   Fassung,   das   „österreichische
   Kapitalmarktgesetz“)  eingereicht,   die   vorsieht,   dass   jeder,   der
   beabsichtigt, Wertpapiere  (einschließlich der  Schuldverschreibungen)  in
   Österreich   anzubieten,   eine   Mitteilung   an   die   Oesterreichische
   Kontrollbank Aktiengesellschaft  in  ihrer  Funktion  als  Meldestelle  zu
   richten hat.  Die Schuldverschreibungen  dürfen  daher in  Österreich  nur
   angeboten  werden,  wenn  eine   Meldung  an  den  Emissionskalender   der
   Österreichischen Kontrollbank  (Österreichische  Kontrollbank)  gemäß  den
   Bestimmungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald
   eine Person beabsichtigt, Schuldverschreibungen in Österreich  anzubieten,
   spätestens jedoch  einen österreichischen  Bankarbeitstag vor  Beginn  des
   jeweiligen Angebots der Schuldverschreibungen in Österreich.
   In jedem Fall handelt  es sich bei dem  Angebot nicht um ein  öffentliches
   Angebot in der  Republik Österreich. Die  Schuldverschreibungen dürfen  in
   der Republik Österreich  nur in Übereinstimmung  mit den Bestimmungen  des
   österreichischen Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen
   anderen in Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es
   wird kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein öffentliches
   Angebot  der   Schuldverschreibungen  in   der  Republik   Österreich   zu
   ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang mit dem Angebot wurde
   und  wird  nicht  bei  der  österreichischen   Finanzmarktaufsichtsbehörde
   (Finanzmarktaufsichtsbehörde) („FMA“) eingereicht und wurde und wird nicht
   von der FMA genehmigt. Die FMA  hat keine Notifizierung von einer  anderen
   zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats  der Europäischen Union  (jeweils
   ein „Mitgliedstaat“), bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25  der
   EU-Prospektverordnung eingereicht worden  sein könnte,  erhalten und  wird
   auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in Österreich  nicht
   im Wege eines öffentlichen Angebots,  einer öffentlichen Werbung oder  auf
   ähnliche Weise vertrieben werden, und das Kaufangebot und alle anderen mit
   den Schuldverschreibungen  zusammenhängenden  Dokumente  sowie  die  darin
   enthaltenen Informationen dürfen in Österreich nicht öffentlich  abgegeben
   oder im  Zusammenhang mit  einem öffentlichen  Angebot zur  Zeichnung  von
   Schuldverschreibungen in Österreich verwendet werden. Folglich stehen  die
   Schuldverschreibungen   in   Österreich   nur   qualifizierten    Anlegern
   (qualifizierte Anleger) im Sinne von §  1 Abs. 1 Z 6  KMG iVm Art 2 lit  e
   EU-ProspektVO   zur   Verfügung   und   das   Emissions-   und    sonstige
   Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich  ausschließlich
   an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter eine andere  Ausnahme
   gemäß Art  1 EU-ProspektVO  fallen.  Die Schuldverschreibungen  werden  in
   jedem Fall in Österreich weder angeboten, verkauft noch anderweitig  einem
   Kleinanleger zur Verfügung gestellt.  Ein „Kleinanleger“ ist eine  Person,
   die eine  (oder mehrere)  der folgenden  Eigenschaften aufweist:  (i)  ein
   Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II;  oder
   (ii) ein  Kunde im  Sinne der  Versicherungsvertriebsrichtlinie, in  jedem
   Fall, in dem  dieser Kunde nicht  als professioneller Kunde  im Sinne  von
   Artikel 4 Absatz  1 Nummer  10 der MiFID  II gilt.  Ein Weiterverkauf  der
   Schuldverschreibungen in Österreich  darf nur in  Übereinstimmung mit  dem
   österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung und anderen
   anwendbaren Gesetzen erfolgen.
   Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen im Sinne
   des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb Österreichs  befinden
   und  sich  damit  einverstanden  erklären,  das  Kaufangebot  oder  andere
   Dokumente oder  Materialien  im  Zusammenhang  mit  dem  Kaufangebot  oder
   stempelsteuerpflichtige Dokumente  , auf  die darin  Bezug genommen  wird,
   oder  beglaubigte   Kopien,   Dokumente  oder   Mitteilungen,   die   eine
   Ersatzdokumentation   dafür   darstellen,   einschließlich   schriftlicher
   Bestätigungen  davon,   und   schriftliche  Verweise   darauf,   außerhalb
   Österreichs  aufzubewahren   (jeweils   im  Sinne   des   österreichischen
   Gebührengesetzes (Gebührengesetz 1957)).
   Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der  brasilianischen
   Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de  Valores Mobiliários) (die  „CVM“)
   registriert und dürfen daher nicht auf den brasilianischen  Kapitalmärkten
   platziert, vertrieben, angeboten  oder verkauft  werden, es  sei denn,  es
   handelt sich um Umstände, die ein öffentliches Angebot in Brasilien  gemäß
   Gesetz Nr. 6.385 vom 7. Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß
   Beschluss Nr. 160  der CVM  vom 13. Juli  2022 in  der geänderten  Fassung
   darstellen. Jede  gegenteilige  Behauptung ist  unwahr  und  rechtswidrig.
   Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen  sowie
   die  darin  enthaltenen  Informationen  dürfen  in  Brasilien  weder   der
   Öffentlichkeit  zugänglich  gemacht   noch  im   Zusammenhang  mit   einem
   öffentlichen   Angebot    zur    Zeichnung   oder    zum    Verkauf    der
   Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in Brasilien verwendet werden.
   Personen, die  die Schuldverschreibungen  in Brasilien  erwerben  möchten,
   sollten sich mit ihrem eigenen  Rechtsbeistand über die Anwendbarkeit  von
   Registrierungsanforderungen oder etwaige Ausnahmen davon beraten.
    
    

    

    

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   27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Lenzing AG
                4860 Lenzing
                Österreich
   Telefon:     +43 7672-701-0
   Fax:         +43 7672-96301
   E-Mail:      office@lenzing.com
   Internet:    www.lenzing.com
   ISIN:        AT0000644505
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