EQS-HV: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Group: Convention on the HV 2025
EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV
   2025

   22.04.2025 / 13:39 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG

   Wiener  Versicherung  Gruppe

   FN 75687 f
   ISIN: AT0000908504

   Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

   EINBERUFUNG

   der

   am Freitag, dem 23. Mai 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)

   in der Wiener Stadthalle,

   Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,

   als Präsenzversammlung stattfindenden

   34. ordentlichen Hauptversammlung

   T A  G  E S  O  R D  N U N  G

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 samt dem
       Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2024,
       des Konzernabschlusses 2024 samt dem Konzernlagebericht einschließlich
       der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (konsolidierte
       Nachhaltigkeitsberichterstattung), des Vorschlages für die
       Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats (§ 96
       Aktiengesetz).
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
       Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024.
    5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024.
    6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169
       Aktiengesetz bis längstens 22. Mai 2030 das Grundkapital der
       Gesellschaft – auch in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR
       66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder
       Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine
       Kombination dieser beiden zu erhöhen und über den Inhalt der
       Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen
       Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu
       entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 30. ordentlichen
       Hauptversammlung am 21. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten
       Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der Satzung wird dementsprechend
       geändert.
    7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
       des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 22. Mai 2030
       Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
       2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
       Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die
       Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese
       Ermächtigung ersetzt den in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am
       21. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
       des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 22. Mai 2030
       einmalig oder mehrmals  Wandelschuldverschreibungen  im 
       Gesamtnennbetrag  von  bis  zu EUR 2.000.000.000,--, auch unter
       Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren
       Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der
       Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
       den in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2021 unter
       Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss.
    9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis
       zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 30.000.000 Stück neuer,
       auf Inhaber lautende Stammaktien zur Gewährung von Bezugs- oder
       Umtauschrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Diese
       bedingte Erhöhung des Grundkapitals ersetzt den in der 30.
       ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 unter
       Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 der Satzung
       wird dementsprechend geändert.
   10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz
       1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich
       jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene
       Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
       Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb
       zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und
       nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
       Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage
       betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder
       durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich
       zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein
       öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des
       Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht
       wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2 und 3
       Übernahmegesetz).
       Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, längstens für
       die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen
       Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
       a) zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und leitende
       Angestellte der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer:innen, leitende
       Angestellte und Mitglieder des Vorstands bzw der Geschäftsführung von
       mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zu verwenden;
       b) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage
       des Beschlusses der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ausgegeben
       werden, zu verwenden und
       c) auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder
       durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
       Diese  Ermächtigung  ersetzt  den  in  der  32. ordentlichen 
       Hauptversammlung  am 26. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten
       Beschluss.
   11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der konsolidierten
       Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte
       Nachhaltigkeitserklärung) für das Geschäftsjahr 2026.
   12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Absatz 1 (Zahl
       der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden).

   UNTERLAGEN  ZUR  HAUPTVERSAMMLUNG

   Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
   spätestens ab 2. Mai 2025 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
   Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP
   AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010
   Wien, auf:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich der
       konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (konsolidierte
       Nachhaltigkeitsberichterstattung) für das Geschäftsjahr 2024,
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024,
     • konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
       2024,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024 zum
       Tagesordnungspunkt 2,
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,
     • Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11 und 12,
     • Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den
       Tagesordnungspunkten 6,7,8 und 10,
     • Satzungsgegenüberstellung sowie
     • Vergütungsbericht 2024.

   Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die
   Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
   Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach
   den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 2. Mai 2025
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft (1)group.vig unter Investor
   Relations/Hauptversammlung via direktem Link (2)group.vig/hauptversammlung
   zugänglich.

   HINWEIS  AUF  DIE  RECHTE  DER  AKTIONÄR:INNEN  GEMÄSS  §§  109,  110,
   118  UND  119 AKTIENGESETZ

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche  Punkte  auf  die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen spätestens am 2. Mai 2025 der Gesellschaft in
   Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
   Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
   Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
   Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

   Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten
   Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
   in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und
   die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
   Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
   das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
   Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
   stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
   oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
   der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
   Textform spätestens am 14.  Mai  2025  der Gesellschaft entweder per
   Telefax an +43 (0)1 89 00 500-50 oder per Post oder per Boten an VIENNA
   INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
   Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
   Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe
   unten).

   Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
   bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
   abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.

   Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungs- punktes erforderlich ist. Die Auskunft
   darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
   Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
   Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
   strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der
   Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.

   Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung
   zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
   Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
   §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 2. Mai 2025 auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter (3)group.vig/hauptversammlung
   zugänglich.

   NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
   GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ

   Depotverwahrte  Inhaberaktien

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am 13. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag
   Stimmrecht).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
   Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag
   Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai 2025, 24:00 Uhr
   (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

     • per Post oder per Boten:
       VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH
       Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
     • per Telefax: +43 (0)1 89 00 500 50
     • per E-Mail: (4)anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
       Anhang – TIF, PDF, etc.)
     • per SWIFT
       ISO 15022: GIBAATWGGMS
       Message Type MT598 oder MT599;
       unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
     • per SWIFT
       ISO 20222: ou=gms,o=gibaatwg
       o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
       in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine
       detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
       (5)group.vig/hauptversammlung zur Verfügung)

   Depotbestätigung  gemäß  §  10a  Aktiengesetz

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
       Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
       Registernummer bei juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
       Aktionärs oder der Aktionärin,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 13. Mai 2025,
   24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
   der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie
   zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein. Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die
   Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
   (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
   ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und ungarischem Recht zur
   Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind. Die Depotbestätigung
   muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien
   werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung
   einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über
   ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
   Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

   VERTRETUNG  DURCH  BEVOLLMÄCHTIGTE  GEMÄSS  §  114  AKTIENGESETZ

   Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter oder eine
   Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der
   Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
   Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die
   Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht
   erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
   Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht
   muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen
   zugehen:

     • per Post oder per Boten:
       VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH
       Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechselper
     • Telefax: +43 (0)1 89 00 500 50
     • per E-Mail: (6)anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
       Anhang – TIF, PDF, etc.)
     • per SWIFT
       ISO 15022: GIBAATWGGMS
       Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
       angeben
     • per SWIFT
       ISO 20222: ou=gms,o=gibaatwg
       o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
       in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine
       detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
       (7)group.vig/hauptversammlung zur Verfügung)
     • persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (8)group.vig/hauptversammlung abrufbar.

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   22. Mai 2025, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   STIMMRECHTSVERTRETUNG

   Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap
   als Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
   Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
   Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
   Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit
   einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der
   Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1
   8763343-39 oder per E-Mail (9)knap.vig@hauptversammlung.at. Seine
   Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung ist über das Formular auf unserer
   Website möglich.

   GESAMTZAHL  DER  AKTIEN  UND  STIMMRECHTE  (Hinweis  gemäß  §  120  Absatz
   2  Ziffer  1 Börsegesetz)

   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
   der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
   den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
   Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
   vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

   ZUTRITT  ZUR  HAUPTVERSAMMLUNG

   Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen
   können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen  amtlichen
   Lichtbildausweis  mit. Wenn Sie als Vertreter oder Vertreterin einer
   juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen
   Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als
   Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen
   Sie zusätzlich bitte die Vollmacht  mit. Falls das Original der Vollmacht
   schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
   Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

   Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
   Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
   berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
   (MESZ).

   ÜBERTRAGUNG  IM  INTERNET

   Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen.
   Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
   (10)group.vig/hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Eine vollständige
   Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

   INFORMATION  ZUR  DATENVERARBEITUNG  FÜR  AKTIONÄR:INNEN

   Zweck  und  Rechtsgrundlage  für  die  Verarbeitung  Ihrer  Daten

   Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   der jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
   bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
   des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte
   im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
   die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
   Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113,
   114, 117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die
   personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der
   Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
   Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen
   an der Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionär:innenrechten im
   Rahmen der Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens,
   Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines
   Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen
   eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
   einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c
   DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

   Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
   Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
   bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
   Rechtsberater:innen und IT-Dienstleister:in. Diese erhalten von der
   Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
   der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die
   Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich
   notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

   Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen
   und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
   Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft  ist  zudem 
   gesetzlich  verpflichtet,  personenbezogene  Aktionär:innendaten
   (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
   Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

   Aufbewahrungsdauer  Ihrer  Daten

   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
   umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
   die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
   Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
   der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
   insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
   Gesetzbuches.

   Ihre  Rechte

   Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir
   personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist,
   können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der
   Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die Herkunft
   und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten
   verlangen.

   Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
   unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung
   Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig
   verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf
   unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft.
   Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder
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   dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung
   jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer
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   erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer
   Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
   die vor Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle
   eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
   verlangen. Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu
   Ihrer Person verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten,
   maschinenlesbaren Format. Alternativ können Sie uns auch mit der direkten
   Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten Dritten
   beauftragen, sofern dieser Empfänger oder diese Empfängerin uns dies aus
   technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein
   unvertretbarer Aufwand noch gesetzliche oder sonstige
   Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer
   Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

   Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
   Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
   Widerspruchsrecht zu. Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung
   bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien,
   ((11)dsb@dsb.gv.at) offen. Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die
   untenstehend ausgewiesenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen,
   dass Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen
   wir Sie, bei Übermittlung Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B.
   eine Ausweiskopie, beizufügen.

   Kontakt  für  datenschutzrechtliche  Ansuchen

   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Datenschutz-Team
   Schottenring 30
   1010 Wien Österreich
   (12)datenschutz@vig.com

    

   Wien, im April 2025 
   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   22.04.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
                Schottenring 30
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43(0)50 390-22000
   Fax:         +43(0)50 390 99-22000
   E-Mail:      info@vig.com
   Internet:    www.group.vig
   ISIN:        AT0000908504
   WKN:         A0ET17
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
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   2121446  22.04.2025 CET/CEST

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   6. mailto:anmeldung.vig@hauptversammlung.at
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   9. mailto:knap.vig@hauptversammlung.at
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