EQS-HV: Strabag SE: Dividend announcement
EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
   STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

   13.06.2025 / 14:50 CET/CEST
   Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   STRABAG SE
   Villach
   Dividendenbekanntmachung
   ISIN: AT000000STR1 

   In der am 13.6.2025 abgehaltenen 21. Ordentlichen Hauptversammlung der
   STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2024 die Ausschüttung einer
   Dividende von € 2,50 je (dividendenberechtigter) Stückaktie beschlossen.

   Die Aktien der STRABAG SE werden ab Mittwoch, 18.6.2025, ex Dividende 2024
   gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende („Record Date“) ist
   Donnerstag, der 19.6.2025. Am Zahltag, also am 24.6.2025, wird für jede
   Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A3MQR9 bei der Depotbank der
   jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingebucht, welches
   den Anspruch auf Bezug der Dividende für das Geschäftsjahr 2024 verbrieft.
   Das Wertrecht berechtigt ab dem 24.6.2025 zum Bezug der Dividende,
   Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die Raiffeisen Bank
   International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien als bestellte
   Zahlstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

   1.    Dividendenzahlung

   Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 21. Ordentlichen
   Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach
   („STRABAG“) beschlossene Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von
   EUR 2,50 je dividendenberechtigter Aktie. Dividenden werden unverzinst
   ausbezahlt.

   Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m,
   Am Stadtpark 9, 1030 Wien („Zahlstelle“). Die Zahlstelle handelt
   ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und übernimmt keinerlei
   Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht- Inhaberinnen und -Inhabern. Es
   wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
   Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

   Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des
   Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der
   -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der
   STRABAG gemäß Punkt 2 (für MKAO Rasperia Trading Limited) zur Auszahlung
   einer Dividende bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen
   Aktionäre) bedingt.

   Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5%
   Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
   Kreditinstituten.

   Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der
   Voraussetzung, dass die STRABAG die von den depotführenden Banken der
   Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten Bestätigungen genehmigt
   und der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der
   Dividende, einschließlich Spesenvergütung gemäß Punkt 5, rechtzeitig und
   vollständig zur Verfügung gestellt hat.

   Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Modalitäten der
   Dividendenauszahlung zu ändern.
    
   2.    Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung an MKAO
   Rasperia Trading Limited

   Eine Auszahlung der Dividende soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
   AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, (MKAO „Rasperia
   Trading Limited“), Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische
   Föderation (im Folgenden „Rasperia“) (oder an ihren/ihre Rechtsnachfolger)
   nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG die
   Auszahlung der Dividende für die von Rasperia (oder von ihrem/ihren
   Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehaltenen STRABAG-Aktien nach Maßgabe
   von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von
   Sanktionen beschließt. Die Zahlstelle wird die Dividende für die von
   Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern)
   gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn STRABAG der Zahlstelle
   ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

   3.    Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

   Die depotführende Bank jeder von Rasperia verschiedenen
   Wertrecht-Inhaberin bzw. jedes Wertrecht-Inhabers hat bei Einreichung von
   Wertrechten eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die
   Wertrechte weder per 24.6.2025 noch am Tag der Einlösung von Rasperia
   (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehalten wurden.
   Das Formular für diese Bestätigung ist auf der Internetseite der STRABAG
   (www.strabag.com) abrufbar.

   Die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bestätigung ist von der
   depotführenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu übermitteln.

   Die Bestätigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht älter als drei
   Bankarbeitstage sein.

   4.    Fristen

   Die Wertrechte samt Bestätigung gemäß Punkt 3 können bei der Zahlstelle ab
   24.6.2025, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 26.6.2028, 17:00 Uhr Ortszeit
   Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen
   zugunsten der Gesellschaft.

   5.    Spesenvergütung

   STRABAG ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
   Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je Depot. Diese
   Spesenvergütung kann von der depotführenden Bank des Wertrecht-Inhabers
   bzw. der -Inhaberin in der Bestätigung gemäß Punkt 3 geltend gemacht
   werden.

   6.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

   Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der
   STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
   Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
   Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

   Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
   Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit
   sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a
   JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien
   ausschließlich zuständig.

   Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist
   nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers– soweit gesetzlich
   zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
   (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht
   am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von
   STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
   zuständiges Gericht zuständig.

   Wien, im Juni 2025
   Der Vorstand

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   13.06.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 – 1089
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      investor.relations@strabag.com
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
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   2153092  13.06.2025 CET/CEST

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