EQS-HV: Steyr Motors AG:
EQS-News: Steyr Motors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Steyr Motors AG:

   29.07.2025 / 08:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Steyr Motors AG

   FN 583243 k

   mit dem Sitz in Steyr-Gleink

    

   Einladung

   zu der am Dienstag, 19.08.2025 um 10:00 Uhr (MESZ)

   im Museum Arbeitswelt, Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr, stattfindenden

   außerordentlichen Hauptversammlung

    

   I. TAGESORDNUNG

    

    1. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    2. Beschlussfassung über das Aktienoptionsprogramm 2025.
    3. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
       Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur Einräumung von
       Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands (Bedingtes Kapital 2025).
    4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
       eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 4 sowie Absatz 1a und Absatz 1b
       AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
       10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
       Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
       (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
    5. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der
       Satzung.
    6. Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

   Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einladung sind
   spätestens ab dem 29.07.2025 im Internet unter
   (1)https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zugänglich und
   werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1. – 6.,
     • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87
       Abs 2 AktG,
     • Aktienoptionsprogramm 2025,
     • Bericht des Aufsichtsrates über die Einräumung von Aktienoptionen (TOP
       3),
     • Neufassung der Satzung,
     • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
       114 AktG und
     • vollständiger Text dieser Einladung.

   Bei technischen Schwierigkeiten beim Download der Dokumente wird ersucht
   mit der Gesellschaft Kontakt aufzunehmen.
    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
        ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin
   nach dem Anteilsbesitz am 09.08.2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Depotbestätigung gem. § 10a AktG

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, sohin am 13.08.2025, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich
   unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

   Per Telefax:  +43 (0) 1 8900-50050
   Per Post oder  Boten:   HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St.
   Lorenzen am Wechsel
   Per E-Mail:  (2)anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at, wobei die
   Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
   Per SWIFT:  GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt unter
   Angabe der ISIN AT0000A3FW25

   Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

   Inhalt der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD oder von der depotführenden Wertpapierfirma mit
   Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auszustellen
   und hat folgende Angaben zu enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angabe über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
       AT0000A3FW25,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
   09.08.2025, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Die Depotbestätigung wird in
   deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
   Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
   Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
   verfügen.

   Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
   Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
   Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
   bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung
   kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
   Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
   übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
   Vollmacht mit dabeihaben. Die Steyr Motors AG behält sich das Recht vor,
   die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen.
   Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

    

   IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (gemäß Punkt 8.7. der Satzung) erteilt
   werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

   per Telefax:  +43 (0) 1 8900-50050
   per Post:    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St.
   Lorenzen am Wechsel, Österreich
   per E-Mail: (3)anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
   per SWIFT:  GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
   AT0000A3FW25 im Text angeben

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   14.08.2025 bis 16:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in Textform
   einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (4)https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung
   abrufbar. Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zum Inhalt der Vollmacht,
   ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
   Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
   Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    

   Stimmrechtsvertretung:

   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht
   durch einen von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben zu lassen.
   Daniel Spindler c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Lothringerstraße 8/5,
   1040 Wien, wird bei der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zur
   Verfügung stehen und diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
   Stimmrechtsvertretung werden von der Steyr Motors AG getragen. Sämtliche
   übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
   Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionäre zu tragen.

   Für die Erteilung einer Vollmacht an Herrn Daniel Spindler kann das auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter
   (5)https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung spätestens ab dem
   29.07.2025 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Darüber
   hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
   Daniel Spindler unter Tel. +43-1-5033000, Fax +43-1-5033000-33 oder E-Mail
   (6)spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at.

   Im Falle der Bevollmächtigung übt Herr Daniel Spindler das Stimmrecht
   ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten
   Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden
   können. Bei Beschlussvorschlägen zu denen keine oder eine unklare Weisung
   (zB gleichzeitig FÜR oder GEGEN zum selben Beschlussvorschlag) erteilt
   wurden, wird sich der Vertreter der Stimme enthalten. Ohne Weisungen ist
   die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
   keine Aufträge zu Wortmeldungen, oder zum Stellen von Fragen
   entgegennimmt.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 118 UND 119 AKTG

   Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 31.07.2025 24:00 (MESZ), der Gesellschaft ausschließlich an
   der Adresse Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink zugeht. Der Antrag muss
   schriftlich, dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in
   rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem
   so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
   10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
   zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser
   Einberufung) verwiesen.
    

   Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu ihren ehemaligen verbundenen Unternehmen. Die Auskunft
   darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
   Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
   Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
   strafbar wäre.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
   Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn,
   aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
   Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den
   Vorstand übermittelt werden. Solche Fragen können an die Gesellschaft per
   E-Mail an (7)fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at übermittelt werden.

    

   Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu
   stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
   gemäß Punkt III. dieser Einberufung.  Liegen zu einem Punkt der
   Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der
   Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   Information zum Datenschutz der Aktionäre

   Die Steyr Motors  AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen
   und Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   der Aktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der
   Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
   Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
   insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
   des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen und
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
   ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und
   Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und
   deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
   erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1)
   c) DSGVO.

   Für die Verarbeitung ist die Steyr Motors AG die verantwortliche Stelle.
   Die Steyr Motors AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
   Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Steyr
   Motors AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
   ausschließlich nach Weisung der Steyr Motors AG. Soweit rechtlich
   notwendig, hat die Steyr Motors AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen
   eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt eine Aktionärin oder ein Aktionär an der Hauptversammlung teil,
   können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter,
   die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
   dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
   Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Steyr Motors AG ist zudem
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 Abs 4 AktG).

   Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden nach Ende der jeweils
   anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind
   neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die
   gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen
   Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre
   betragen können, zu berücksichtigen.

   Jede Aktionärin und jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
   Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
   bezüglich der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten,
   sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSVGO.

   Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der Steyr Motors AG unentgeltlich
   über folgende Kontaktdaten geltend machen:

   Steyr Motors AG
   Im Stadtgut B1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich
   datenschutz@steyr-motors.com

   Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere
   Informationen zum Datenschutz sind unter
   (8)https://www.steyr-motors.com/de/datenschutzbestimmungen zu finden.

    

   VI. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.200.000,00 und ist zerlegt ihn
   5.200.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
   der Einberufung der Hauptversammlung 5.200.000 Stimmrechte. Die
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

    

   Der Vorstand
   im Juli 2025

    

    

    

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   29.07.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Steyr Motors AG
                Im Stadtgut B1
                4407 Steyr
                Österreich
   Telefon:     +43 7252 2220
   E-Mail:      office@steyr-motors.com
   Internet:    https://www.steyr-motors.com/de/
   ISIN:        AT0000A3FW25
   WKN:         A40TC4
   Börsen:      Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2173632  29.07.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2173632&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=554182bc1fad7f91c05a58cc26e55e5a&application_id=2173632&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. mailto:anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
   3. mailto:anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=554182bc1fad7f91c05a58cc26e55e5a&application_id=2173632&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=554182bc1fad7f91c05a58cc26e55e5a&application_id=2173632&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   6. mailto:spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at
   7. mailto:fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7999f7a548ceb9f98785db7aef52d3d6&application_id=2173632&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

OTS original text press release with the exclusive in terms of content of the sender – www.ots.at |

togel hongkong

live draw hongkong

pragmatic play

togel hari ini

By adminn