EQS-HV: Maschinenfabrik Heid AG: Invitation to the ordinary general meeting
EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

   05.06.2025 / 12:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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    Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

   mit dem Sitz in Stockerau

   FN 65343 v LG Korneuburg

    

   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

    

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 03. Juli 2025 um
   14:00 Uhr  in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße
   3, 1300 Flughafen Wien stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung
   der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

    

   TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die
       Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für
       das Geschäftsjahr 2024.

    2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
       Geschäftsjahr 2024.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
       für das Geschäftsjahr 2024.
    4. Abstimmung über den Vergütungsbericht
    5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

     • Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
     • Vorschlag über die Ergebnisverwendung
     • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
     • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5

    

   Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
   Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab
   05.06.2025 im Internet ((1)www.heid.info) zugänglich und werden auch in
   der Hauptversammlung aufliegen.

    

    

    

    

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12.06.2025 der
   Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler,
   1010 Wien, Kohlmarkt 9 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei
   depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10 a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
   Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
   Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
   die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   24.06.2025  der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard
   Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien,
   Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht,
   wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
   dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
   Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
   Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
   Ausgeführte sinngemäß gilt.

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

    

   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 23.06.2025 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

    

    

   Depotverwahrte Inhaberaktien

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10 a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.06.2025  ausschließlich unter
   der nachgenannten Adresse zugehen muss.

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
   Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

   Per Telefax: 01 533423240

    

   Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
   Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
   Gesellschaft spätesten am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben
   genannten Adresse zugehen muss.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
   30.06.2025  beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder
   in englischer Sprache entgegengenommen.

    

    

    

   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
   Adresse zugehen:

   Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.heid.info abrufbar.

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Per Telefax: 01 533423240

   Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at,  wobei die Vollmacht

                       in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10 a Abs. 3 AktG sinngemäß.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
   dieser Hauptversammlung € 28.762.000.00 und ist in 3.940.000 Aktien
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

   Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der
   Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

    

    

   Stockerau, im Mai 2025   

    

    

   Der Vorstand

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   05.06.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
                HEID-Werkstrasse 13
                2000 Stockerau
                Österreich
   Telefon:     +43 676 4060126
   E-Mail:      heid@aon.at
   Internet:    http://heid.info/
   ISIN:        AT0000690151
   WKN:         871099
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2148304  05.06.2025 CET/CEST

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