EQS-HV: Maschinenfabrik Heid AG: Invitation to the ordinary general meeting
EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

   17.07.2025 / 15:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

   mit dem Sitz in Stockerau

   FN 65343 v LG Korneuburg

    

   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 18. August 2025, um
   14:00 Uhr,  in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße
   3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung
   der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

    

   TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die
       Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für
       das Geschäftsjahr 2024.
    2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr
       2024.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
       Geschäftsjahr 2024.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
       für das Geschäftsjahr 2024.
    5. Abstimmung über die Vergütungspolitik des Vorstands und des
       Aufsichtsrates.
    6. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024.
    7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
    8. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
       Geschäftsjahr 2025.
    9. Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat.

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

     • Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
     • Vorschlag über die Ergebnisverwendung
     • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
     • Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrates
     • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
     • Erklärung des Kandidaten für die Wahl als Ersatzmitglied in den
       Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt
       Lebenslauf

   Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
   Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
   spätestens ab dem 28.07.2025 im Internet ((1)www.heid.info) zugänglich und
   werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

   1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28.07.2025 der
   Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler,
   1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein.

   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
   genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
   bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
   Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
   der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   06.08.2025  der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard
   Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien,
   Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht,
   wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat
   tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
   Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre
   beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die
   Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Bestimmungen über das
   Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG kommen auf die Maschinenfabrik
   Heid Aktiengesellschaft nicht zu Anwendung, weil sich der Aufsichtsrat
   bisher nur aus drei Mitgliedern zusammengesetzt hat.

   Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
   Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen.

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat
   setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
   Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur „Wahl eines
   Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat“ (Tagesordnungspunkt 9) können nur von
   Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am
   06.08.2025 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
   Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
   2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
   vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer
   Befangenheit begründen können, anzuschließen. Widrigenfalls darf der
   Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat bei der
   Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

    

   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 08.08.2025 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Depotverwahrte Inhaberaktien

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12.08.2025  ausschließlich unter
   der nachgenannten Adresse zugehen muss.

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
   Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

   Per Telefax: 01 533423240

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 08.08.2025
   beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
   englischer Sprache entgegengenommen.

    

   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.heid.info abrufbar.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
   Adresse zugehen:

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Per Telefax: 01 533423240

   Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at,  wobei die Vollmacht

                       in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

    

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
   dieser Hauptversammlung € 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

   Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der
   Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

    

    

   Stockerau, im Juli 2025   

    

    

   Der Vorstand

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   17.07.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
                HEID-Werkstrasse 13
                2000 Stockerau
                Österreich
   Telefon:     +43 676 4060126
   E-Mail:      heid@aon.at
   Internet:    http://heid.info/
   ISIN:        AT0000690151
   WKN:         871099
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
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   2170658  17.07.2025 CET/CEST

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