EQS-HV: Marinomed Biotech AG: Convention on the 8th Ordinary Annual General Meeting for Wednesday, June 11, 2025 at 09:00 (Wiener Zeit)
EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Marinomed Biotech AG: Einberufung der 8. ordentlichen Hauptversammlung für
   Mittwoch, den 11. Juni 2025 um 09:00 Uhr (Wiener Zeit)

   12.05.2025 / 11:25 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   Einberufung

   der 8. ordentlichen Hauptversammlung

   für Mittwoch, den 11. Juni 2025 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit)

   in den Räumlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH

   1010 Wien, Schottenring 2-6

   (wie nachstehend genauer beschrieben)

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 nach UGB samt
       Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts und des
       Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
    5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 21. Mai 2025 auf der
   im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
   (1)www.marinomed.com  zugänglich:

     • Jahresfinanzbericht 2024, insbesondere mit Jahresabschluss nach UGB
       und Lagebericht,
     • Geschäftsbericht 2024, insbesondere mit

          • Nichtfinanziellem Bericht,
          • Corporate-Governance-Bericht,
          • Bericht des Aufsichtsrats,

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
     • Vergütungsbericht 2024,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den IVA,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
   DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
   berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
   nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
   Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 5. Juni
   2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
   Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

   (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
   Boten: 

   Marinomed Biotech AG

   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
       zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
       in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN ATMARINOMED6
       (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni
   2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
   deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
   Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
   Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

    

   Per Post oder Marinomed Biotech AG

   Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

   (Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   10. Juni 2025, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen
   einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter (2)www.marinomed.com
   abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
   des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
   der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
   Interessenverband für Anleger - IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter (3)www.marinomed.com  ein
   spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
   Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl
   vom IVA unter Tel. +43 1 9971025, oder
   E-Mail prischl.marinomed@hauptversammlung.at.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AktG

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 21. Mai 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd
   Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
   Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
   Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
   zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
   Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
   übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
   der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2025
   (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
   AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
   E-Mail(4): (5)ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
   des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
   ist, zugeht.

    

   3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
   verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
   Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
   Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
   strafbar wäre.

    

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
   stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
   im Sinne dieser Einberufung.

    

   5. Informationen auf der Internetseite

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
   Internetseite der Gesellschaft (6)www.marinomed.com  unter den Menüpunkten
   „Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,- und ist zerlegt in 1.778.333
   auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 1.778.333 Stimmrechte. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien.

    

   2. Identitätsnachweis und Einlass

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
   halten.

    
   3. Ort der Hauptversammlung und Zugang

   Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der DLA Piper
   Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 2-6, 1010 Wien, und zwar
   im 1. Stock im Raum "Oktogon", statt. Der Zugang ist ausschließlich über
   den Eingang an der Wiener Ringstraße mit der Adresse Schottenring 2-6,
   1010 Wien möglich. Das Gebäude, in dem die Hauptversammlung stattfindet,
   wird auch als "Haus am Schottentor" bezeichnet. Der Zugang zum Ort der
   Hauptversammlung ist am 11. Juni 2025 ab 8:30 Uhr (Wiener Zeit) möglich.
   Eine ausgewiesene Person wird am Eingang zum Gebäude (Schottenring 2-6,
   1010 Wien) den Zutritt ermöglichen.

    

   Korneuburg, im Mai 2025                                 Der Vorstand

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   12.05.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Marinomed Biotech AG
                Hovengasse 25
                2100 Korneuburg
                Österreich
   Telefon:     +43 2262 90300
   E-Mail:      office@marinomed.com
   Internet:    www.marinomed.com
   ISIN:        ATMARINOMED6
   WKN:         A2N9MM
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2135304  12.05.2025 CET/CEST

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References

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   4. mailto:
   5. mailto:ir@marinomed.com
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2135304&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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