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EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG:

EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   AUSTRIACARD HOLDINGS AG:

   23.05.2025 / 07:29 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   AUSTRIACARD HOLDINGS AG

   Sitz: Wien, FN 352889 f, ISIN: AT0000A325L0

   (die „Gesellschaft“ oder „AUSTRIACARD“)

    

   EINBERUFUNG

   der

   15. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

   der

   AUSTRIACARD HOLDINGS AG

   eingetragen zu FN 352889 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien

   welche am Dienstag, dem 24. Juni 2025, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

   in der Säulenhalle der Wiener Börse, Wallnerstraße 8, 1010 Wien,
   Österreich,

   stattfinden wird,

   wie folgt:

   1.                   Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
       Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten
       Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen
       Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts
       des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024.
    5. Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers des
       Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und
       Aufsichtsrat.
    7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
    8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand und den
       Aufsichtsrat.
    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands:

    a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und
       1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich im
       Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
       quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss);
    b. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien auch eine
       andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
       beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum
       Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre; und
    c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren
       Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen.

   10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung
       des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes
       Kapital 2025) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt der Ermächtigung
       zum Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich der Beschlussfassung
       über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß Punkt 4.9 der
       Satzung unter entsprechender Änderung von Punkt 4.9 der Satzung.
   11. Wahlen in den Aufsichtsrat.

   2.                   Bereitstellung von Informationen

   Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab dem 3. Juni 2025 unter der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft (https://(1)www.austriacard.com/agm/)
   abrufbar sein:

     • Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024;
     • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024;
     • Konsolidierter Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr
       2024;
     • Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2024;
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024;
     • Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
     • Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das
       Geschäftsjahr 2024;
     • Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat;
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11;
     • Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5;
     • Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9;
     • Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10;
     • Satzung in der vorgeschlagenen geänderten Fassung samt Vergleich zur
       bisherigen Fassung zu Tagesordnungspunkt 10;
     • Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu
       Tagesordnungspunkt 11;
     • die Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht gemäß
       § 114 AktG;
     • Muster für Depotbestätigung;
     • Informationen betreffend die Datenverarbeitung im Zuge dieser
       Hauptversammlung; und
     • diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

   3.                   Voraussetzungen für die Teilnahme an der
   Hauptversammlung

   3.1.             Stichtag (Record Date)

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Rechte der Aktionär:innen, die im Rahmen
   der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
   somit nach dem Anteilsbesitz am 14. Juni 2025, Tagesende (24:00 Uhr Wiener
   Zeit)  („Nachweisstichtag“).

   Nur Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär:innen sind und dies der
   Gesellschaft nachweisen können, sind zur Teilnahme und Ausübung ihrer
   Rechte in der Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am
   Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
   nachzuweisen.

   Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
   vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 18. Juni 2025 (einlangend),
   gemäß Punkt 8.3.4 der Satzung der Gesellschaft über einen der folgenden
   Kommunikationswege bzw an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:

   Per Fax:

   +43 (0) 1 8900 500 50

   Per SWIFT:

   GIBAATWGGMS

   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text
   angeben)

   Per E-Mail:

   (2)anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at

   (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

   Per Post/Boten:

   HV-Veranstaltungsservice GmbH

   Köppel 60

   8242 St. Lorenzen am Wechsel

   Österreich

   Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Stimmrechtsvertreters und
   die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen nur dann wirksam
   erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine Depotbestätigung fristgerecht
   zugeht.

   3.2.             Depotbestätigung

   Die Depotbestätigung ist von (i) einem depotführenden Kreditinstitut, (ii)
   einem depotführenden Finanzdienstleister, oder (iii) einem
   Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, jeweils mit Sitz in
   einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Informationen über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein
       im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
     • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
       bei natürlichen Personen bzw. bei juristischen Personen Bezeichnung
       des Handelsregisters und Registernummer, mit der die juristische
       Person in ihrem Heimatstaat eingetragen ist,
     • Angaben zu den Aktien: Anzahl der von dem:der Aktionär:in gehaltenen
       Aktien, ISIN AT0000A325L0 (international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer oder sonstige Bezeichnung des
       Wertpapierkontos, und
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
   entgegengenommen.

   4.                   Ernennung eines:einer Stimmrechtsvertreter:in und das
   anzuwendende Verfahren

   Jede:r Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   berechtigt ist, kann eine:n Stimmrechtsvertreter:in bestellen, welche:r im
   Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und die
   gleichen Rechte hat wie der:die vertretene Aktionär:in. Die Vollmacht muss
   an eine bestimmte Person (entweder eine natürliche oder eine juristische
   Person) erteilt werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der
   Personen, die als Bevollmächtigte bestellt werden können. Gemäß
   Punkt 8.5.3 der Satzung der AUSTRIACARD HOLDINGS AG müssen Vollmachten
   zumindest in Textform erteilt werden. Auch der Widerruf einer erteilten
   Vollmacht bedarf zumindest der Textform. Die Vollmachtsformulare und die
   Formulare für den Widerruf einer erteilten Vollmacht müssen bei der
   Gesellschaft eingehen und aufbewahrt werden.

   Die Vollmachten sollten im Sinne der ordentlichen Vorbereitung der
   Hauptversammlung spätestens bis zum 20. Juni 2025, 16:00 Uhr (Ortszeit
   Wien)  über einen der folgenden Kommunikationswege bzw an eine der
   folgenden Adressen übermittelt werden.

   per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50

   per E-Mail: anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
   wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail
   anzufügen ist;

   per Post/Kurier: HV-Veranstaltungsservice GmbH

   Köppel 60

   8242 St. Lorenzen am Wechsel

   Österreich

   Hat ein:e Aktionär:in eine Vollmacht an ein depotführendes Kreditinstitut,
   einen depotführenden Finanzdienstleister, oder einen Zentralverwahrer, der
   Depots für Endkunden führt (§ 10a AktG), erteilt, genügt neben der
   Depotbestätigung die Bestätigung dieses Instituts, dass eine solche
   Vollmacht erteilt wurde. Die Bestätigung kann auch vom depotführenden
   Kreditinstitut, depotführenden Finanzdienstleister oder Zentralverwahrer,
   der Depots für Endkunden führt, über SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598
   oder MT599 und ISIN AT0000A325L0 bitte unbedingt im Text angeben)
   übermittelt werden.

   Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass auch im Falle der
   Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie unter Punkt 3
   (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) beschrieben,
   erfüllt werden müssen.

   4.1.             Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderen Service und im Sinne unserer Corporate Governance steht den
   Aktionär:innen Herr Florian Beckermann, c/o Interessenverband für Anleger,
   Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger
   Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
   Hauptversammlung zur Verfügung. Herr Florian Beckermann ist per E-Mail
   (beckermann.austriacard@hauptversammlung.at) erreichbar. Der unabhängige
   Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend sein und
   während der Hauptversammlung über die E-Mail- Adresse
   (3)beckermann.austriacard@hauptversammlung.at erreichbar sein. Die Kosten
   des unabhängigen Stimmrechtsvertreters werden zur Gänze von der
   AUSTRIACARD HOLDINGS AG getragen. Alle anderen Kosten, insbesondere eigene
   Bankgebühren für die Depotbestätigung oder Portokosten, sind von den
   Aktionär:innen zu tragen.

   Auch im Falle der Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
   hat der:die Aktionär:in eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser
   Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft
   unter https://(4)www.austriacard.com/hauptversammlung/ bereitgestellten
   Formular ist Herr Florian Beckermann in Textform zur Vertretung zu
   bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann von dem:der
   Aktionär:in an Herrn Florian Beckermann, IVA, c/o HV-
   Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel,
   Österreich, oder per E-Mail an
   (5)beckermann.austriacard@hauptversammlung.at zu senden. Da die
   Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung
   einlangen muss, ersuchen wir, die Dauer der Übermittlung zu
   berücksichtigen. Der:die Aktionär:in kann Herrn Florian Beckermann
   Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:eine von Herrn
   Beckermann bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben
   hat.

   Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
   Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Wird (etwa
   zu einzelnen Tagesordnungspunkten) keine Weisung oder eine unklare Weisung
   (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussvorschlag)
   erteilt, wird sich Herr Florian Beckermann insoweit der Stimme enthalten.
   Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
   eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede einzelne Abstimmung zu
   diesem Tagesordnungspunkt. Bitte beachten Sie, dass der
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
   Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
   Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

   Das Formular zur Erteilung von Vollmacht, das Formular für den Widerruf
   der Vollmachtserteilung sowie das Formular zur Erteilung von Vollmacht an
   Herrn Florian Beckermann und ein Formular zur Erteilung von Weisungen sind
   ab dem 3. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   https://(6)www.austriacard.com/hauptversammlung/ abrufbar.

   Aktionär:innen, die eine Vollmacht erteilt haben, können ihre Rechte in
   der Hauptversammlung dennoch ausüben. Die persönliche Teilnahme gilt als
   Widerruf aller zuvor erteilten Stimmrechtsvollmachten.

   5.                   Hinweise zu den Rechten der Aktionär:innen

   5.1.             Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionär:innen
   (§ 109 AktG)

   Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder
   zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
   Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
   dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. „Schriftlich“
   bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch
   jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
   elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt ist ein
   Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beizulegen.

   Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes
   erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
   werden, dass der:die Aktionär:in seit mindestens drei Monaten vor der
   Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat.
   Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen
   Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
   Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag
   beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch
   auf die Ausführungen unter Punkt (7)3 (Voraussetzungen für die Teilnahme
   an der Hauptversammlung) verwiesen.

   Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21.
   Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 3. Juni 2025, in
   Schriftform an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8,
   1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder, wenn per
   E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
   (8)anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.

   5.2.             Beschlussvorschläge der Aktionär:innen (§ 110 AktG)

   Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder
   zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
   der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13
   Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   (www.austriacard.com) zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
   tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
   Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

   Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf
   zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen
   Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
   Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag
   beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch
   auf die Ausführungen unter Punkt (9)3 (Voraussetzungen für die Teilnahme
   an der Hauptversammlung) verwiesen.

   Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
   siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
   12. Juni 2025, (i) an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
   Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus
   Kirchmayr, (ii) per Telefax an +43 (0) 1 8900 500 50, oder (iii) als
   eingescannter Anhang, z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse
   (10)anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.

   Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von
   Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
   samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
   der Gesellschaft in Textform spätestens bis 12. Juni 2025 zugehen müssen
   und von der Gesellschaft spätestens am 16. Juni 2025 nach Zugang auf der
   Internetseite der Gesellschaft www.austriacard.com zugänglich gemacht
   werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
   Abstimmung einbezogen werden darf.

   5.3.             Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

   Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der
   Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
   erforderlich ist. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der
   Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme gemäß
   Punkt (11)3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung)
   dieser Einberufung.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
   sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
   über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit
   mindestens seit Beginn des 17. Juni 2025, durchgehend zugänglich war und
   diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen
   Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 24. Juli 2025, auf der
   Internetseite zugänglich bleiben.

   Der Zeitpunkt, bis zu dem die Aktionär:innen ihr Informationsrecht ausüben
   können, wird vom Vorsitzenden im Verlauf der Hauptversammlung festgelegt.

   Es wird gebeten, Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen,
   zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
   schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
   Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus
   Kirchmayr, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
   (12)fragen.austriacard@hauptversammlung.at zu übermitteln, so dass die
   Fragen bis spätestens 20. Juni 2025 bei der Gesellschaft einlangen.

   6.                   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
   der Einberufung der Hauptversammlung

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 36.353.868 und ist in 36.353.868
   nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen
   Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in
   der Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung über 448.799 Stück eigene Aktien. Hieraus
   stehen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu.
   Es besteht nur eine Aktiengattung.

   7.                   Informationen zum Datenschutz

   Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit
   dieser Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das Informationsblatt auf
   der Internetseite https://(13)www.austriacard.com/hauptversammlung.

   Wien, im Mai 2025

   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   23.05.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
                Lamezanstraße 4-8
                1230 Wien
                Österreich
   E-Mail:      marketing@austriacard.com
   Internet:    https://www.austriacard.com/
   ISIN:        AT0000A325L0
   WKN:         A3D5BK
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2144054  23.05.2025 CET/CEST

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References

   Visible links
   1. http://www.austriacard.com/agm/)
   2. mailto:anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
   3. mailto:beckermann.austriacard@hauptversammlung.at
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=cf4803333bf81b33be410ad1847bae96&application_id=2144054&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. mailto:beckermann.austriacard@hauptversammlung.at
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=cf4803333bf81b33be410ad1847bae96&application_id=2144054&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-eLmiZa.html#_bookmark0
   8. mailto:anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
   9. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-eLmiZa.html#_bookmark0
  10. mailto:anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
  11. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-eLmiZa.html#_bookmark0
  12. mailto:fragen.austriacard@hauptversammlung.at
  13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ff7a50892b6ac0aa40bfa4d1b186787f&application_id=2144054&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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