EQS-CMS: Wienerberger AG: Other issuers/company information
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Veröffentlichung
   gem. § 119 Abs. 9 BörseG
   Wienerberger AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

   19.02.2025 / 15:00 CET/CEST
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   Bericht über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien der Wienerberger
   AG
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Wienerberger AG (die "Gesellschaft")
   sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, diese jeweils unter
   Enthaltung bei der Beschlussfassung über die auf eigene Ansprüche zu
   liefernden Aktien, erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3
   AktG an die Aktionäre der Gesellschaft den nachfolgenden Bericht über die
   beabsichtigte Verwendung von eigenen Aktien der Gesellschaft zur Lieferung
   an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des
   aktienbasierten Vergütungssystems LTI-Programm 2022 (das  "LTI-Programm").

   1    Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien

   1.1    Gemäß § 65 Abs 1b Satz 4 AktG sowie in Einklang mit der
   gesetzlichen Wertung bedarf es keiner Beschlussfassung einer
   Hauptversammlung, wenn eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen oder
   als direkte Aktienzuwendung bzw -vergütung im Rahmen von
   Beteiligungsprogrammen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte,
   Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft
   oder eines verbundenen Unternehmens verwendet werden.

   1.2    Analog § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG ist ein gesonderter
   Bericht über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien zu
   veröffentlichen, wobei die Aufsichtsratszustimmung frühestens zwei Wochen
   nach Veröffentlichung eingeholt werden darf. Dieser
   Veröffentlichungspflicht wird mit gegenständlichem Bericht entsprochen.

   2    Gewährung von Aktien im Rahmen des Aktienvergütungssystems 

   2.1    Die vom Aufsichtsrat für den Vorstand aufgestellte
   Vergütungspolitik 2020-2024 der Gesellschaft sieht vor, dass neben einer
   kurzfristigen Vergütungskomponente jedes Mitglied des Vorstands Anspruch
   auf eine langfristige variable Vergütungskomponente hat, die als
   LTI-Programm ausgestaltet ist und darauf abzielt, die Tätigkeit von
   Vorstandsmitgliedern stärker auf die Steigerung des Unternehmenswerts
   auszurichten und deren Identifikation mit der langfristigen Planung und
   den Zielen des Unternehmens zu erhöhen.

   2.2    Unter dem LTI-Programm ergeben sich für das Jahr 2022 folgende
   maximale Lieferansprüche für Wienerberger AG-Aktien unter Ausgleich der
   Steuer- und Abgabendifferenz zwischen Berechnungs- und Übertragungskurs
   der Aktien: 

     • Heimo Scheuch: bis zu 9.900 Aktien der Gesellschaft
     • Gerhard Hanke: bis zu 4.600 Aktien der Gesellschaft
     • Harald Schwarzmayr: bis zu 4.600 Aktien der Gesellschaft
     • Solveig Menard-Galli (ausgeschieden aus dem Vorstand per Ende 2024):
       bis zu 4.600 Aktien der Gesellschaft

   Daraus ergibt sich ein zu liefernder Gesamtbetrag von bis zu 23.700 Stück
   Aktien der Gesellschaft, die an Vorstandsmitglieder als Aktienkomponente
   unter dem LTI-Programm zu liefern sind.
   Den zu liefernden Aktien liegt gemäß den Bestimmungen des LTI-Programms
   ein Berechnungskurs von EUR 26,68 je Aktie zugrunde.

   3    Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre

   3.1    Die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien auf andere Weise als
   über die Börse oder ein öffentliches Angebot zum Zweck der Bedienung der
   Lieferverpflichtung an die Vorstandsmitglieder im Rahmen des
   aktienbasierten Vergütungssystems wäre im Fall der Durchführung im
   Interesse der Gesellschaft und verhältnismäßig: Solche aktienbasierten
   Vergütungssysteme sind heute bei börsenotierten Gesellschaften üblich und
   verbreitet. Die Implementierung eines solchen Aktienvergütungssystems wird
   anerkannt und von langjährigen Vorstandsmitgliedern börsenotierter
   Gesellschaften erwartet. Aktienbasierte Vergütungssysteme, die die
   Zuteilung von Aktien der Gesellschaft vorsehen, dienen der stärkeren
   Motivation der Führungskräfte, der Erhöhung der Behaltefrist der
   Führungskräfte und zur Förderung des Umsatz- und Gewinnwachstums durch
   eine Führungskraft. Ein aktienbasiertes Vergütungssystem trägt zur
   Erhöhung der Attraktivität der Gesellschaft als Arbeitgeber bei. In
   Ermangelung eines aktienbasierten Vergütungssystems wäre die Gesellschaft
   gezwungen, einzelnen Mitgliedern des Managements höhere variable
   Gehaltsbestandteile in Bar auszuzahlen. Schließlich erwarten auch
   Investoren, dass das Management am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist.
   Aus diesem Grund sieht die vom Aufsichtsrat für den Vorstand aufgestellte
   Vergütungspolitik 2020-2024 der Gesellschaft vor, dass neben einer
   kurzfristigen Vergütungskomponente jedes Mitglied des Vorstands Anspruch
   auf eine langfristige variable Vergütungskomponente hat, die als
   LTI-Programm  ausgestaltet ist und darauf abzielt, die Tätigkeit von
   Vorstandsmitgliedern stärker auf die Steigerung des Unternehmenswerts
   auszurichten und deren Identifikation mit der langfristigen Planung und
   den Zielen des Unternehmens zu erhöhen. Zudem vereinbarten die Mitglieder
   des Vorstands mit dem Aufsichtsrat, dass die zu liefernden Aktien aus
   diesem LTI-Programm im Hinblick auf die Langfristigkeit der
   Remunerationskomponente einer Behaltefrist von 4 Jahren unterliegen.

   3.2    Die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien zum Zweck der
   Bedienung von Lieferverpflichtungen unter dem aktienbasierten
   Vergütungssystem ist weiters erforderlich, um ein solches Vergütungssystem
   unabhängig von einem allfälligen bedingten und/oder genehmigten bedingten
   Kapital sowie deren Anforderungen durchführen zu können.

   3.3    Gemäß § 65 1b letzter Satz AktG ist die Veräußerung eigener Aktien
   an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands
   der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens
   zur Bedienung von Aktienoptionen von Gesetzes wegen gerechtfertigt. Durch
   die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der
   Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es auch nicht zur
   "typischen" Verwässerung der Aktionäre. Zunächst "erhöhte" sich nämlich
   der Anteil der Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den eigenen Aktien der
   Altaktionäre nur dadurch, dass die Gesellschaft auf Basis entsprechender
   Ermächtigungen der Hauptversammlung die eigenen Aktien zurückerworben hat
   und die Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der
   Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der
   Sphäre des einzelnen Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die
   Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der
   Kaufmöglichkeit der Aktionäre wieder verwendet. Nach der Verwendung der
   eigenen Aktien haben die Aktionäre wieder jenen Status, den sie bereits
   vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft
   hatten. In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, dass
   aufgrund des geringen Umfangs der Transaktion keine beherrschende
   Beteiligung der Vorstandsmitglieder an der Gesellschaft entstehen kann.
   Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären durch den
   geringen Umfang nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der
   beabsichtigten Lieferung sind lediglich bis zu 23.700 Aktien der
   Gesellschaft (bis zu rund 0,021% des Grundkapitals der Wienerberger AG).
   Die Gesellschaft hält zum Stichtag dieses Berichts insgesamt 2.553.820
   eigene Aktien, bei einer Aktienanzahl von derzeit insgesamt 111.732.343
   Stück Aktien. 

   3.4    Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts
   (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre sachlich gerechtfertigt.

   3.5    Die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des
   Wiederkaufsrechts der Aktionäre zum Zweck der Bedienung von
   Lieferverpflichtungen unter einem aktienbasierten Vergütungssystem ist ein
   üblicher und allgemein anerkannter Vorgang. Darüber hinaus sorgen die
   umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der
   Verwendung eigener Aktien – auch in Zusammenhang mit allfälligen weiteren
   Veröffentlichungspflichten, die für börsennotierte Gesellschaften wie
   Wienerberger AG gelten – für umfassende Transparenz im Zusammenhang mit
   der Verwendung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts
   (Bezugsrechts) ist überdies nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich.
   Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht alleine entscheiden. Zudem
   enthält sich das jeweils betroffene Mitglied des Vorstands bei der
   Beschlussfassung in der eigenen Sache. Die Interessen der bestehenden
   Aktionäre werden dadurch keiner besonderen Gefahr ausgesetzt.

   3.6    Der Vorstand, jeweils unter Enthaltung für die auf eigene Ansprüche
   zu liefernden Aktien, und der Aufsichtsrat der Gesellschaft kommen
   zusammenfassend daher zum Ergebnis, dass die Bedienung der
   Lieferverpflichtung unter dem aktienbasierten Vergütungssystem mit eigenen
   Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre
   den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

   4    Nächste Schritte

   4.1    Nach Ablauf einer Frist von frühestens zwei Wochen nach
   Veröffentlichung dieses Berichts und dem danach zu fassenden
   Aufsichtsratsgenehmigungsbeschluss zur technischen Umsetzung der
   Verwendung der eigenen Aktien sowie danach frühestens drei Börsetage nach
   Veröffentlichung der beabsichtigten Verwendung (Wiederveräußerung) von
   eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend
   beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe der gewählten Aktienkomponenten an
   die jeweiligen Vorstandsmitglieder geliefert werden.

   4.2    Die Lieferung soll in einem Zeitfenster von frühestens 12. März
   2025 bis spätestens 8. Mai 2025 (jeweils einschließlich) abgeschlossen
   werden.

   Wien, im Februar 2025

    
   Der Vorstand der Wienerberger AG (jeweils unter Enthaltung für die auf
   eigene Ansprüche zu liefernden Aktien)
   Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG

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   19.02.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Wienerberger AG
                Wienerbergerplatz 1
                1100 Wien
                Österreich
   Internet:    www.wienerberger.com


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


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