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EQS-CMS: Austriacard Holdings AG: Other issuers/company information

EQS-CMS: Austriacard Holdings AG: Other issuers/company information
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AUSTRIACARD HOLDINGS AG /
   Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
   AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

   24.06.2025 / 17:26 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Wien, am 24.06.2025

    

   AUSTRIACARD HOLDINGS AG: BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG VOM 24.06.2025
   ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 65 ABS 1 Z 4
   UND 8 SOWIE ABS 1A UND 1B AKTG

   Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.06.2025 über
   die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG
   und 4.1.3.14. des ATHEX Regelwerks

   In der am 24.06.2025 abgehaltenen Hauptversammlung der AUSTRIACARD
   HOLDINGS AG wurde zu Tagesordnungspunkt 9 der nachstehende Beschluss
   betreffend den Erwerb eigener Aktien gefasst:

   „a. Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.06.2023
   zu Punkt 7 der Tagesordnung erteilten Ermächtigungen werden im bisher
   nicht genutzten Ausmaß widerrufen.

   b. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
   für die Dauer von 30 Monaten ab dem heutigen Tag ermächtigt, eigene Aktien
   der Gesellschaft zu erwerben.

   Der beim Rückerwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf die Untergrenze
   von EUR 1,00 (entspricht dem rechnerischen Anteil am Grundkapital pro
   Aktie) nicht unterschreiten und nicht mehr als 20% über dem nach
   Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 20
   Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb betragen. Der Vorstand ist zur
   Festsetzung der Rückerwerbbedingungen ermächtigt. Der Handel in eigenen
   Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

   Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
   über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach im
   Ausmaß von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals ausüben, sofern der mit
   den von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst
   erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt
   10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser
   Ermächtigung ist zulässig. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines
   oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
   (§ 189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt
   werden.

   Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein
   öffentliches Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine
   sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch
   unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit
   einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
   Bezugsrechtsausschluss).

   c. Der Vorstand wird weiters ermächtigt die erworbenen eigenen Aktien ohne
   weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein
   öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
   festzusetzen.

   d. Weiters wird der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
   heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1b AktG für die
   Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eine
   andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder
   ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss
   des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
   Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst
   insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veräußerung eigener Aktien
   auf andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse
   oder ein öffentliches Angebot zu den folgenden Zwecken: (i) Übertragung
   von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
   Vorstands der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB)
   zu Vergütungszwecken, und (ii) Gegenleistung beim (auch mittelbaren)
   Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer
   oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.

   e. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen
   eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren
   Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.
   Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen
   Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.

   f. Diese Ermächtigungen (Punkte b. bis e.) können einmal oder mehrmals,
   ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.“

    

   ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG

   AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist ein Unternehmen, das auf mehr als 130 Jahre
   Erfahrung und Innovation in den Bereichen Informationsmanagement, Druck
   und Kommunikation zurückgreift, um Kundenerlebnisse zu schaffen, die von
   Transparenz und Sicherheit geprägt sind. Das Unternehmen bietet ein
   komplementäres Produkt- und Dienstleistungsportfolio in den Bereichen
   Zahlungslösungen, Identifikation, Smart Cards, Personalisierung,
   Digitalisierung und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt
   international 2.400 Mitarbeiter und ist an der Wiener und Athener Börse
   unter dem Symbol (ACAG) notiert.

    

   Aussender:  AUSTRIACARD HOLDINGS AG

   Lamezanstraße 4-8

   1230 Wien

   Österreich

   Kontaktperson: Markus Kirchmayr, GROUP CFO

   Tel.:                             +43 1 61065 - 352

   E-Mail:                         investors@austriacard.com

   Webseite:  www.austriacard.com

   ISIN(s):   AT0000A325L0

   Börse(n):  Wiener Börse (Prime Market)

   Athener Börse (Main Market)

    

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   24.06.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
                Lamezanstraße 4-8
                1230 Wien
                Österreich
   Internet:    https://www.austriacard.com/


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2159894  24.06.2025 CET/CEST

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