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EQS-CMS: Andritz AG: Other issuers/company information

EQS-CMS: Andritz AG: Other issuers/company information
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119
Abs. 9 BörseG
Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

09.05.2025 / 11:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ANDRITZ AG / Sonstige Kapitalmaßnahme

ANDRITZ AG: Geplante Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms 2022 (AOP 2022)

Graz 08.05.2023

Unter dem AOP 2022 wurden 1.020.000 Stück Aktienoptionen an die Mitglieder des
Vorstands, leitende Angestellte und einzelne Nachwuchsführungskräfte der
ANDRITZ-GRUPPE angeboten. Für rund 86% der Aktienoptionen wurden die
Ausübungskriterien erfüllt, das sind 877.415 Stück. Ab Mai 2025 bis einschließlich
30. April 2029 ("Ausübungszeitfenster") können sohin alle unter dem AOP 2022
ausgegebene Aktienoptionen von den Berechtigten gestaffelt ausgeübt werden. Der
Ausübungspreis beträgt EUR 38,80.

Zur Bedienung des AOP 2022 ist nun geplant, in Abhängigkeit vom Einlangen
wirksamer Ausübungserklärungen der Berechtigten im jeweiligen Ausübungszeitfenster
und deren Anzahl, bis zu 877.415 Stück eigene Aktien zu veräußern. Wählt der
AOP-Berechtigte die physische Lieferung von Aktien, werden diese Aktien Zug-um-Zug
gegen Bezahlung von EUR 38,80 je Aktie an den AOP-Berechtigten aus eigenem
Aktienbestand veräußert. Wählt der AOP-Berechtigte die 'Cash
Settlement'-Alternative, werden die betreffenden eigenen Aktien über die Börse
verkauft und der Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Verkaufspreis
der betreffenden Aktien und EUR 38,80 unter Berücksichtigung erforderlicher
steuerlicher Abzüge an den AOP-Berechtigten überwiesen.

Zur geplanten Veräußerung der eigenen Aktien werden nachfolgende Angaben gemäß § 5
Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 bekannt gemacht:

Verwendung eigener Aktien:

 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8
    AktG: Die Veräußerung eigener Aktien über die Börse sowie die Veräußerung an
    den in § 65 Abs 1 Z 4 AktG genannten Personenkreis bedarf keiner Ermächtigung
    durch die Hauptversammlung.
 2. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung: 8. Mai 2025 bis
    voraussichtlich 30. April 2029.
 3. Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000730007)
 4. Beabsichtigtes Volumen der Veräußerung: bis zu 877.415  Stück eigene Aktien
    der ANDRITZ AG (bis zu rund 0,83% des Grundkapitals der ANDRITZ AG), abhängig
    vom Einlangen wirksamer Ausübungserklärungen im jeweiligen
    Ausübungszeitfenster
 5. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Bei physischer
    Lieferung der Aktien unter dem ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2022 an
    Berechtigte: EUR 38,80 aus eigenem Aktienbestand. Bei Veräußerung über die
    Börse erfolgt die Veräußerung zum jeweiligen Börsekurs.
 6. Art der Veräußerung: Börslich und außerbörslich.
 7. Zweck der Veräußerung: Bedienung der Ansprüche Berechtigter aus dem
    ANDRITZ-Aktienoptionsprogramms 2022.
 8. Anzahl eingeräumter Aktienoptionen: Insgesamt 877.415. Davon entfallen 804.315
    auf Arbeitnehmer und leitende Angestellte sowie 73.100 auf Mitglieder des
    Vorstandes wie folgt: Herr Joachim Schönbeck 32.250, Herr Dietmar Heinisser
    17.200, Herr Frederic Sauze 6.450, Herr Jarno Nymark 17.200:.
 9. Allfällige Auswirkungen der Veräußerung auf die Börsenzulassung der Aktien:
    Keine.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7
Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details von durchgeführten
Transaktionen sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu
veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der ANDRITZ AG
(www.andritz.com/group-de/investor-relations/aktie/aktienverkauf-aktienrrueckkauf)
veröffentlicht.

Hinweise:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9
BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum
Kauf der hierin erwähnten Aktien in irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, dar. Diese
Mitteilung wurde ausschließlich zum Zweck der Einhaltung zwingender
Rechtsvorschriften erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht in
Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung unzulässig
ist, und alle Empfänger werden gebeten, sich über derartige Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.

Eine allfällige Veräußerung der hierin genannten Aktien durch die ANDRITZ AG wird
nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesellschafts- und
wertpapierrechtlichen Vorschriften erfolgen, einschließlich des Ablaufs der
gesetzlichen Frist für den Ausschluss des Kaufrechts bestehender Aktionäre und der
Einholung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Zustimmungen. 

Im Fall der Durchführung einer allfälligen Transaktion werden die hierin erwähnten
Aktien ausschließlich unter Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospekt- und
Registrierungspflicht in allen Rechtsordnungen, einschließlich der Europäischen
Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, angeboten oder verkauft werden.

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09.05.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Andritz AG
                Stattegger Straße 18
                8045 Graz
                Österreich
   Internet:    www.andritz.com


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2134318  09.05.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2134318&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

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