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EQS-AGM: IMMOFINANZ AG: Invitation to the extraordinary general meeting

EQS-AGM: IMMOFINANZ AG: Invitation to the extraordinary general meeting
EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

   09.01.2025 / 13:49 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   IMMOFINANZ AG

    

   Einladung zur

   außerordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. Jänner 2025 um 11:00 Uhr
   (Ortszeit Wien) im Hotel PLAZA Premium Wien, Hertha-Firnberg-Straße 5,
   1100 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
   IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung
   der Hauptversammlung am 30. Jänner 2025 bis 24:00 Uhr (Ortszeit Wien)
   nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 31.
   Jänner 2025, um 0:00 Uhr (Ortszeit Wien) fortgesetzt. Festgehalten wird,
   dass bei der außerordentlichen Hauptversammlung ob der Kürze der
   Tagesordnung ausschließlich Getränke angeboten werden, nicht jedoch auch
   Speisen.

    

    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

    

    1. Wahlen in den Aufsichtsrat
    2. Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma)

    

   Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen
   Verlangens der Kernaktionärin CPI Property Group S.A. im Sinne von § 105
   Abs 3 AktG.
    

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    

   Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung,
   somit spätestens ab dem 09. Jänner 2025, auf der im Firmenbuch
   eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
   veröffentlicht:

    a. Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der
       IMMOFINANZ AG gemäß § 105 Abs 3 AktG der Aktionärin CPI Property Group
       S.A.
    b. Tagesordnung samt Beschlussvorschlägen und Begründung der Aktionärin
       CPI Property Group S.A.
    c. Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der von der
       Aktionärin CPI Property Group S.A. zur Wahl vorgeschlagenen
       Aufsichtsratskandidaten
    d. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf),
       auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten
       Stimmrechtsvertreter (Mag. Ewald Oberhammer)
    e. vollständiger Text dieser Einberufung.

    

    C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

    

   Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
   schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
   Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
   Begründung enthalten.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
   werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
   Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
   nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
   Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
   Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.

   Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
   muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
   19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
   11. Jänner 2025 (Samstag)

     • per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben,
       während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse:
       hauptversammlung@immofinanz.com, oder
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2)

   zugehen.

    

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
   erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
   Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG.

   Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus vier von der
   Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen zwei nach
   dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder
   (Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wahlen in
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG
   zur Anwendung kommt, wenn – wie zum Beschluss vorgeschlagen – die Wahlen
   zu sechs Kapitalvertretern als Aufsichtsratsmitglieder führen. In diesem
   Fall ist der Mindestanteil gemäß § 86 Abs 9 AktG vom Aufsichtsrat
   insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung
   bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110 ArbVG
   entsandten Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens
   sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber
   der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprechen. Da kein Widerspruch erfolgt
   ist, ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Wenn die
   Wahlen zu sechs Kapitalvertretern führen, sind – um das
   Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen – mindestens zwei
   Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat
   mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
   Hauptversammlung sind zwei Frauen und zwei Männer als Kapitalvertreter in
   den Aufsichtsrat gewählt. Gemäß § 110 ArbVG sind zwei männliche Mitglieder
   in den Aufsichtsrat entsandt. Wenn sich die Zusammensetzung des
   Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft
   darüber auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
   sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
   Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
   1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
   alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.

   Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für
   jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis
   zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
   somit spätestens am 21. Jänner 2025 (Dienstag),

     • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
     • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

   zugehen.

   Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang
   auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

    

    3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

    

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
       Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
       Nachteil zuzufügen, oder
    2. ihre Erteilung strafbar wäre.

   Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
   im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
   Gesellschaft übermittelt werden.

   Die Fragen können an die Gesellschaft

     • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
     • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

   übermittelt werden.

    

    4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

    

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
   vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die
   Reihenfolge der Abstimmung.

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
   110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von
   Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
   vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21.
   Jänner 2025 (Dienstag) in der oben angeführten Weise (Punkt C.2.) der
   Gesellschaft zugehen. Einem allfälligen Wahlvorschlag ist die Erklärung
   gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person anzuschließen.
   Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

    

    D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
       Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
   sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
   dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. Jänner
   2025 (Montag), 24:00 Uhr (Ortszeit Wien).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
   Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
   Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

   Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer
     • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
     • Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 20. Jänner
       2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) bezieht.

   Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
   werden.

   Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Jänner 2025, um 24:00 Uhr
   (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

     • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
       ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
       Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
       Lorenzen am Wechsel;
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
     • per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
       (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
       (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

   Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
   gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

    

    E. Zutritt zur Hauptversammlung

    

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
   Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
   Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
   Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr (Ortszeit Wien).

    

    F. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

    

   Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
   juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
   Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte
   wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter
   namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er
   zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf
   die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
   Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
   Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
   erteilt hat.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
   sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist
   nicht erforderlich) zu erfolgen.

   Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
   diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
   Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
   zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss
   in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

   Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
   wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen
   über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich
   auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

     • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
       GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
     • per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
     • per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
       (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     • durch persönliche Vorlage am Eingang zur Hauptversammlung;
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

   Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr (Ortszeit
   Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. Jänner 2025)
   zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am
   Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
   vorzulegen.

   Den Aktionären steht auch Herr Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt, als
   Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
   zur Verfügung.

   Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an Herrn Mag. Ewald
   Oberhammer ist ausschließlich auf einem der oben angeführten Wege zu
   übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
   Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Ewald Oberhammer unter der
   E-Mail Adresse (1)oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at.

   Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Mag. Ewald Oberhammer das
   Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und
   innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu
   den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.

   Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
   Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration
   der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
   Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

    

    G. Datenschutzinformation

    

   Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die
   Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren
   Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN,
   Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
   Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder
   deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
   zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
   Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der
   Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der
   Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls
   und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
   Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des
   Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche
   rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c
   DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche
   gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.

   Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,
   Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).
   Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von
   IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
   der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese
   Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich
   notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen
   Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von
   Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die
   personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß
   § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das
   zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird
   dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die
   öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
   können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
   Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank übermittelt
   werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte
   weitergegeben.

   Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
   Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten
   für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein
   anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG
   Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die
   Daten der Teilnehmer gelöscht.

   Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär
   und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft,
   Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn
   betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die
   Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

   Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber
   IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter
   (2)www.immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:
    

   IMMOFINANZ AG

   z.H. Datenschutzkoordinator

   Wienerbergstraße 9

   1100 Wien

    

   Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen
   Datenschutzbehörde ((3)www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

    

    H. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
   138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
   gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft.
   Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
   AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden.
   Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
   Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z
   1 BörseG informieren.

    

   Wien, 09. Jänner 2025

    

   Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

   International Securities Identification Number (ISIN)

   AT0000A21KS2

    

    

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   09.01.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: IMMOFINANZ AG
                Wienerbergstraße 9
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2291
   Fax:         +43 1 88090 - 8291
   E-Mail:      investor@immofinanz.com
   Internet:    http://www.immofinanz.com
   ISIN:        AT0000A21KS2
   WKN:         A2JN9W
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart,
                Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2064711  09.01.2025 CET/CEST

References

   Visible links
   1. mailto:oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=68c02b3e2d5b3ff95b8cf127aff26c00&application_id=2064711&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=32c0682bf704e3e86d9b50bfce38fd62&application_id=2064711&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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