CPI Europe terminates the offer to holders of the € 500 million corporate bond 2027 (ISIN XS2243564478) to buy back the bond against cash payment within a total value of up to € 100 million
EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
   CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der €500 Millionen
   Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der
   Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu €100 Millionen an

   30.05.2025 / 09:45 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   CPI Europe AG
   Wienerbergstraße 9
   1100 Wien, Österreich

   FN 114425y HG Wien
   UID: ATU 37681807
   DVR 0607274

    

    

   NICHT ZUR VERBREITUNG IN ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN
   DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN,
   EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF
   COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN“) ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER
   AUFENTHALT IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DER VERSAND, DIE
   VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG UNZULÄSSIG IST (SIEHE
   „ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN“ UNTEN).

    

    

   Ad hoc-Mitteilung

    

   Wien, 30. Mai 2025

    

    

   CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der €500 Millionen
   Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der
   Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu €100 Millionen an

    

    

   Die CPI Europe AG (die „Gesellschaft” oder „CPI Europe“) hat heute
   beschlossen, alle Inhaber (vorbehaltlich der unten genannten
   Angebotsbeschränkungen) ihrer €500 Millionen (derzeit ausstehend €237,8
   Millionen) 2,500% nicht nachrangigen unbesicherten Unternehmensanleihe
   fällig 2027, ISIN XS2243564478 (die „Anleihe“ oder
   „Schuldverschreibungen“) aufzufordern, diese Schuldverschreibungen zum
   Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennwert
   von €100 Millionen anzubieten (das „Angebot“). Das Angebot zielt darauf
   ab, die Gesamtverschuldung von CPI Europe zu reduzieren und das Volumen
   der ausstehenden Anleihe zu verringern, um die Kapitalstruktur der
   Gesellschaft weiter zu optimieren.

    

   Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen der von der Gesellschaft erstellten
   Angebotsunterlage vom 30. Mai 2025 (die „Angebotsunterlage“).

    

   Das Angebot beginnt heute und endet am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr
   (Londoner Zeit), sofern es nicht im alleinigen und uneingeschränkten
   Ermessen der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage
   verlängert, zurückgezogen, wieder aufgenommen oder beendet wird.

    

   Kaufpreis

   Vorbehaltlich der festgelegten Mindeststückelung wird der Betrag, den die
   Gesellschaft für gültig angebotene und zum Kauf angenommene
   Schuldverschreibungen zahlen wird, im Rahmen eines Modified Dutch Auction
   Prozesses bestimmt, wie in der Angebotsunterlage beschrieben und
   vorbehaltlich des Mindestkaufpreises.

    

   Der Kaufpreis für die Schuldverschreibungen ist der Bar-Kaufpreis
   (ausgedrückt als Prozentsatz des Nennbetrags der laut dem Angebot zum Kauf
   angenommenen Schuldverschreibungen), den die Gesellschaft gemäß des darin
   beschriebenen Modified Dutch Auction Prozesses festlegt, zu dem die
   Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden.

    

   Der Kaufpreis: (i) darf nicht niedriger sein als der höhere der folgenden
   Beträge: (x) der Mindestkaufpreis und (y) der höchste Angebotspreis, zu
   dem die Schuldverschreibungen von der Gesellschaft zum Kauf angenommen
   werden, sodass (x) oder (y) es der Gesellschaft ermöglichen, den
   gewünschten Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu erwerben, und (ii)
   muss entweder dem Mindestkaufpreis oder einem Aufschlag von 0,100 Prozent
   auf den Mindestkaufpreis entsprechen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und
   vorbehaltlich des Vorstehenden legt die Gesellschaft den Kaufpreis nach
   eigenem und uneingeschränktem Ermessen fest.

    

   Der Mindestkaufpreis beträgt 96 Prozent des Nennbetrags der
   Schuldverschreibungen.

    

   Im Rahmen des Modified Dutch Auction Prozesses legt die Gesellschaft nach
   Ablauf des Angebots nach eigenem Ermessen den endgültigen Annahmebetrag
   (wie unten beschrieben) und den Kaufpreis fest, wobei es den
   Gesamtnennbetrag der im Rahmen des Angebots angebotenen
   Schuldverschreibungen und den von den anbietenden
   Schuldverschreibungsinhabern angegebenen (oder wie oben dargelegt als
   angegeben geltenden) Angebotspreis berücksichtigt.

    

   Aufgelaufene Zinsen

   Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt die Gesellschaft auch für aufgelaufene
   Zinsen in Bezug auf Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot gültig
   angeboten, geliefert und von der Gesellschaft zum Kauf angenommen wurden.

    

   Maximaler Annahmebetrag

   Die Gesellschaft beabsichtigt, Schuldverschreibungen (sofern vorhanden)
   mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu €100.000.000 zu den Bedingungen und
   vorbehaltlich der Bedingungen der Angebotsunterlage anzunehmen (die
   Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und
   aus beliebigen Gründen den maximalen Annahmebetrag zu erhöhen oder zu
   verringern oder keine der im Rahmen des Angebots zum Kauf eingereichten
   Schuldverschreibungen anzunehmen). Die entsprechende Kaufpreisleistung
   wird in Euro gezahlt.

    

    

   Disclaimer

   Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Angebotsunterlage zu lesen.
   Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige
   Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
   Entscheidung in Bezug auf das Angebot getroffen wird. Wenn Sie Zweifel
   hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der Angebotsunterlage
   oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, empfehlen wir Ihnen,
   unverzüglich Ihren eigenen Finanz- und Rechtsberater, einschließlich in
   Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen, zu konsultieren,
   beispielsweise Ihren Broker, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder
   einen anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater. Jede
   Person oder jedes Unternehmen, deren bzw. dessen Schuldverschreibungen von
   einem Broker, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer
   Treuhandgesellschaft oder einem anderen Nominee oder Vermittler gehalten
   werden, muss sich an diese Einrichtung wenden, wenn sie bzw. es an dem
   Angebot teilnehmen möchte. Weder die Dealer Manager noch der Tender Agent
   noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von
   Schuldverschreibungen diese im Rahmen des Angebots zum Kauf anbieten
   sollten.

    

   * * * * *

    

   Angebots- und Vertriebsbeschränkungen

   Weder diese Bekanntmachung noch die Angebotsunterlage noch deren
   elektronische Übermittlung stellen unter Umständen, unter denen ein
   solches Angebot oder eine solche Aufforderung unzulässig ist, ein Angebot
   zum Kauf oder eine Aufforderung zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar
   (und Angebote von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots werden von
   den Schuldverschreibungsinhabern nicht angenommen). In den
   Rechtsordnungen, in denen die Wertpapier-, Blue Sky- oder andere Gesetze
   vorschreiben, dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler
   abgegeben werden muss, und die Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen
   verbundenen Unternehmen ein solcher lizenzierter Broker oder Händler in
   einer solchen Rechtsordnung sind, gilt das Angebot als von diesen Dealer
   Managern oder diesen verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen der
   Gesellschaft in dieser Rechtsordnung abgegeben.

    

   Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Angebotsunterlage kann in
   bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in
   den Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots gelangen, sind von der
   Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent verpflichtet, sich
   über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

    

   Zusätzlich zu den unten genannten Zusicherungen in Bezug auf die
   Vereinigten Staaten gibt jeder an dem Angebot teilnehmende
   Anleihegläubiger bestimmte Zusicherungen, Anerkennungen, Gewährleistungen
   und Verpflichtungen ab und trifft bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf
   die anderen unten genannten Rechtsordnungen und allgemein wie in der
   Angebotsunterlage dargelegt. Ein Angebot zum Kauf von Anleihen gemäß dem
   Angebot von einem Anleihegläubiger, der diese Zusicherungen nicht abgeben
   kann, wird nicht angenommen. Das Unternehmen, die Dealer Manager und die
   Tender Agent behalten sich das Recht vor, nach eigenem und
   uneingeschränktem Ermessen im Zusammenhang mit jedem Angebot zum Kauf von
   Schuldverschreibungen gemäß dem Angebot zu prüfen, ob eine solche
   Erklärung eines Schuldverschreibungsinhabers korrekt ist, und wenn eine
   solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft (aus irgendeinem
   Grund) zu dem Schluss kommt, dass diese Erklärung nicht korrekt ist, kann
   dieses Angebot abgelehnt werden.

    

   Vereinigte Staaten

   Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
   oder unter Verwendung der Post oder anderer Mittel oder Instrumente des
   zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen
   einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine
   US-Person gerichtet. Dies umfasst unter anderem Faxübertragungen, E-Mails,
   Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen
   Kommunikation. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht unter Verwendung
   solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten
   oder von Personen mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten im
   Sinne der Regulation S des Securities Act im Rahmen des Angebots angeboten
   werden. Dementsprechend dürfen Kopien dieser Bekanntmachung, der
   Angebotsunterlage und aller anderen Dokumente oder Materialien im
   Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post oder auf
   andere Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwahrer,
   Nominees oder Treuhänder) in die Vereinigten Staaten oder an US-Personen
   versandt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes angebliche Angebot
   von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, das direkt oder indirekt
   aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und
   jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen durch eine Person mit
   Wohnsitz oder Sitz in den Vereinigten Staaten, eine US-Person oder eine
   Person, die für Rechnung oder zugunsten einer solchen Person handelt,
   sowie durch einen Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler,
   der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der
   Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist ungültig und Person
   oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht
   diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus
   den Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und wird nicht akzeptiert.

    

   Jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger versichert, dass er
   keine US-Person ist, seinen Sitz nicht in den Vereinigten Staaten hat und
   nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder auf
   nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb der
   Vereinigten Staaten handelt, der keinen Auftrag zur Teilnahme an dem
   Angebot aus den Vereinigten Staaten erteilt, und dass er keine US-Person
   ist. Für die Zwecke der Angebotsunterlage und des vorstehenden Absatzes
   bezeichnet „Vereinigte Staaten“ die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre
   Territorien und Besitzungen, jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von
   Amerika und den District of Columbia.

    

   Vereinigtes Königreich

   Die Bekanntgabe dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage sowie aller
   anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt
   nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act
   2000 („FSMA“) autorisierte Person, und diese Dokumente und/oder
   Materialien wurden nicht von einer solchen Person genehmigt.
   Dementsprechend werden diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die
   breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch
   nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente
   und/oder Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß
   Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie sich nur an Personen richtet und
   nur an Personen übermittelt werden darf, die (1) über Berufserfahrung in
   Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen verfügen, die
   Anlageexperten sind (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über
   Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) von 2005 in
   der geänderten Fassung (die „Finanzwerbeverordnung“)); (2) Personen, die
   unter Artikel 43 (2) der Finanzwerbeverordnung fallen, darunter Gläubiger
   oder Mitglieder der Gesellschaft; (3) Personen, die unter Artikel 49 der
   Finanzwerbeverordnung fallen („vermögende Unternehmen, nicht eingetragene
   Vereinigungen usw.“); oder (4) alle anderen Personen, an die diese
   Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig weitergegeben werden dürfen.
   Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese
   Ankündigung und die Angebotsunterlage beziehen, stehen nur diesen Personen
   zur Verfügung oder werden nur mit diesen Personen durchgeführt, und andere
   Personen sollten sich nicht darauf verlassen.

    

   Italien

   Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage oder
   andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden
   oder werden gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften dem
   Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
   („CONSOB“) unterzogen. Das Angebot wird in der Republik Italien als
   ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des
   Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in seiner geänderten Fassung
   (das „Finanzdienstleistungsgesetz“) und Artikel 35-bis, Absatz 3 der
   CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in ihrer geänderten Fassung
   durchgeführt. Anleihegläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer der
   Anleihen, die ihren Sitz in Italien haben, können ihre Anleihen gemäß dem
   Angebot ganz oder teilweise über autorisierte Personen (wie
   Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem
   Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15.
   Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und dem Gesetzesdekret Nr.
   385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in
   Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den
   Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde
   durchführen.

    

   Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der
   Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den
   Schuldverschreibungen oder dem Angebot einhalten.

    

   Frankreich

   Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit in der
   Republik Frankreich gerichtet. Diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage
   und alle anderen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen
   in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von
   Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 verteilt werden. Diese
   Bekanntmachung und die Angebotsunterlage wurden und werden nicht der
   Autorité des marchés financiers zur Genehmigung vorgelegt oder von dieser
   genehmigt.

    

   Belgien

   Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien
   gerichtet, die im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs in seiner
   geänderten Fassung als Verbraucher gelten (ein „Verbraucher“), und diese
   Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente oder
   Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden und dürfen weder direkt
   noch indirekt in Belgien an Verbraucher verteilt werden.

    

    

   Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

   Investor Relations and Corporate Communications

   Simone Korbelius
   Investor Relations and Corporate Communications
   T +43 (0)1 88 090 2291
   M +43 (0)699 1685 7291
   communications@cpi-europe.com
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   Ende der Insiderinformation

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: CPI Europe AG
                Wienerbergstraße 9
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2291
   Fax:         +43 1 88090 - 8291
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                Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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