Convention on the Annual General Meeting in accordance with Section 107 (3) AktG
EQS-News: Wienerberger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

   16.04.2025 / 10:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Wienerberger AG

   Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien

   Firmenbuch-Nummer 77676f

   ISIN AT0000831706

    

    

    

    

   Einladung

   zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr

   am Erste Campus, Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien, stattfindenden

   156. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
       Wienerberger AG, des Vorschlags über die Gewinnverwendung, des
       Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts inklusive der
       nichtfinanziellen Erklärung, des Corporate Governance Berichts und des
       Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
       ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
    4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
       2025
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024

   Unterlagen zur Hauptversammlung

   Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
   Freitag, 25. April 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
   Gesellschaft unter (1)www.wienerberger.com abrufbar:

     • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 7
     • Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
     • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
       114 AktG
     • Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
       dieser Hauptversammlung

    

   Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Aktienbesitz am Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
   Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist
   und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der
   Gesellschaft spätestens am Dienstag, 13. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
   ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen
   muss:

   Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
   o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
   in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält (eine
   detaillierte Beschreibung ist unter (2)www.wienerberger.com abrufbar)

   Per E-Mail: (3)anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
   (Depotbestätigung als PDF-Anhang)

   Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

    1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
    2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen;
    3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
       Aktionärs;
    5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
   oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
   werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
   Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf
   die Dividendenberechtigung aus.

   Vertretung durch Bevollmächtigte

   Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser Einberufung
   nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu
   bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
   und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
   in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
   bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben wird,
   ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht
   abzusenden, dass diese bis spätestens Donnerstag, 15. Mai 2025, 12:00 Uhr
   Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangt:

   Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
   o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
   in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält (eine
   detaillierte Beschreibung ist unter (4)www.wienerberger.com abrufbar)

   Per E-Mail: (5)anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
   wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist.

   Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

   Muster für die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Website der Gesellschaft unter (6)www.wienerberger.com
   abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung
   der bereitgestellten Formulare gebeten. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
   insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus
   dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   ist es ausreichend, dass dieses, zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
   für die Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

   Als besonderes Service steht den Aktionären bzw. Institutionen Herr
   Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA), als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Hierfür ist auf
   der Website der Gesellschaft unter (7)www.wienerberger.com ein spezielles
   Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
   direkten Kontaktaufnahme:

     • Florian Beckermann
       Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
       E-Mail: (8)beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at

   Bei Bevollmächtigung des genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreters ist
   die Vollmacht an die oben genannte E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu
   schicken.

   Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110,118 und 119 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können gemäß § 109 AktG verlangen, dass zusätzliche
   Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
   gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der
   Unterschrift durch alle Antragsteller; im Falle einer Übermittlung per
   E-Mail: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur aller
   Antragsteller) spätestens am Freitag, 25. April 2025, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit, der Gesellschaft entweder per Post, adressiert an Wienerberger AG,
   z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, oder per
   E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur erforderlich) an
   (9)hauptversammlung@wienerberger.com zugeht. Jedem so beantragten
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache)
   samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
   die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
   wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals
   halten, können gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge
   zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Website der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
   in Textform spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
   der Gesellschaft per Telefax an +43 1 8900 500 50, per E-Mail an
   (10)hauptversammlung@wienerberger.com oder postalisch an Wienerberger AG,
   z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
   der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis des
   Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Zum Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
   Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
   AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

   Die Wienerberger AG unterliegt dem Anwendungsbereich des § 86 Abs 7 AktG
   und hat daher das Mindestanteilsgebot zu berücksichtigen. Gemäß § 10 Abs 1
   der Satzung der Wienerberger AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens
   drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

   Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat  aus sieben von der Hauptversammlung
   gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß §
   110 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Von den sieben
   Kapitalvertretern sind vier Männer und drei Frauen, die
   Arbeitnehmervertreterseite besteht aus zwei Männern und einer Frau. Der
   Aufsichtsrat besteht somit insgesamt aus sechs Männern und vier Frauen und
   erfüllt somit das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG.

   Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
   Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
   Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
   Getrennterfüllung, sondern gemäß § 86 Abs 9, erster Satz AktG zur
   Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots kommt. Unter Berücksichtigung von
   sieben Kapitalvertretern und drei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern
   müssen dem Aufsichtsrat mindestens drei Frauen und drei Männer angehören,
   um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen.

   Bei der Erstattung eines Wahlvorschlags zu Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in
   den Aufsichtsrat“ durch Aktionäre ist jedenfalls auf § 86 Abs 7 AktG bzw.
   auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen.

   Jeder Aktionär ist gemäß § 119 AktG berechtigt, in der Hauptversammlung zu
   jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
   Bekanntmachung bedürfen.

   Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
   Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
   Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
   Unternehmen.

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG sind auf der Website der Gesellschaft
   (11)www.wienerberger.com zugänglich.

   Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

   Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
   Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
   gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
   des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
   Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer
   personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
   anmelden.

   Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet,
   jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
   rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
   personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären
   und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage
   für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
   Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist,
   wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen
   der Verantwortliche unterliegt.

   Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG
   die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke
   der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
   wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese
   erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die
   für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG.
   Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an
   Dritte weitergegeben.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
   Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten
   ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
   rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie
   haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
   gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
   Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
   Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
   Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
   verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit
   dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach
   Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht
   auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
   gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer
   Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
   (12)datenschutz@wienerberger.com. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht
   zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Website der Wienerberger AG unter (13)www.wienerberger.com zu finden.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 109.497.697,-- und ist eingeteilt in
   109.497.697 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten
   zum Stichtag Montag, 31. März 2025, 319.174 Stück eigene Aktien. Hieraus
   stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
   stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 109.178.523.
   Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
   Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber im Einklang
   mit den anwendbaren Rechtsvorschriften informieren.

   Weitere Angaben und Hinweise

   Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr. Die
   Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
   Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein gültiger,
   amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
   vorzulegen ist. Bevollmächtigte werden gebeten, zusätzlich zum amtlichen
   Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine Kopie der Vollmacht mitzunehmen.
   Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartende hohe
   Teilnehmeranzahl sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
   berücksichtigen.

    

   Wien, im April 2025 Der Vorstand

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   16.04.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Wienerberger AG
                Wienerbergerplatz 1
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 60 192-0
   Fax:         +43 1 60 192-10159
   E-Mail:      investor@wienerberger.com
   Internet:    www.wienerberger.com
   ISIN:        AT0000831706
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2118570  16.04.2025 CET/CEST

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   3. mailto:anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. mailto:anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. mailto:beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
   9. mailto:hauptversammlung@wienerberger.com
  10. mailto:hauptversammlung@wienerberger.com
  11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
  12. mailto:datenschutz@wienerberger.com
  13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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