Convention on the 37th ordinary general meeting
EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Flughafen Wien AG: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung

   07.05.2025 / 07:30 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Flughafen  Wien  Aktiengesellschaft

   Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62

   („Gesellschaft“)

   Einberufung der

   37. ordentlichen Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 37.
   ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am
   Freitag,  den  6.  Juni  2025,  um  11:00  Uhr  (Wiener Zeit), in 1300
   Wien-Flughafen, Office Park 4, Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport
   Conference & Innovation Center, Raum Runway 1.

    

   I.              Tagesordnung

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Kon- zernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers der Nachhaltigkeits- berichtserstattung für das Geschäftsjahr
       2025
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
        

   II.         Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von
   Informationen auf der Internetseite

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab

   16.  Mai  2025  auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
   Gesellschaft unter

   (1)www.viennaairport.com  zugänglich:

     • Jahresfinanzbericht 2024, beinhaltend:

          • Jahresabschluss mit Lagebericht,
          • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

     • Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024,
     • Bericht des Aufsichtsrats 2024,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     • Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
     • Vergütungsbericht 2024,
     • Vergütungspolitik 2025,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen
       Vertreter des IVA,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.
        

   III.     Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
   Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 27.  Mai  2025  (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß

   § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2025
   (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
   Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
      gemäß § 12 Abs 2 ge- nügen lässt

   ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Aus- stellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kre- ditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
       AT00000VIE62 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27.  Mai
   2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität
   der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Regist- rierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
   ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
   vorweisen.
    

   IV.    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
   einzuhaltende Verfahren

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen dieser Einberufung in
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die-
   selben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
   folgende Kommunikationswege und Adressen an:

   Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 5.  Juni  2025, 16:00 Uhr, bei einer
   der zuvor genannten Ad- ressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung
   übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind spätestens ab 16. Mai 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter (2)www.viennaairport.com  abrufbar. Die Verwendung eines der
   Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten
   aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
   bereitgestellten Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, er- geben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
   gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
   Interessenverband für An- leger - IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü- gung; hiefür ist
   spätestens ab 16. Mai 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   (3)www.viennaairport.com  ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Herrn Dr.  Michael  Knap  vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder
   E-Mail (4)knap.flughafenwien@hauptversammlung.at.

    

   V.         Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
   und 119 AktG

   1.              Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5  % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche  Punkte
   auf  die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
   gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 16.  Mai 2025  (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr.  Wolfgang  Köberl,
   MBA,  Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elekt-
   ronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
   (5)fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse
   GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung
   oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per
   E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung
   per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN
   AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung bei- liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktio- näre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeit- punkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2.              Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
   110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
   zur  Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
   diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugäng- lich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 27.  Mai  2025  (24:00 Uhr, Wiener
   Zeit) der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300  Wien-Flughafen,  Dr.
   Wolfgang Kö-berl,  MBA,  Generalsekretariat, oder per E-Mail an
   (6)fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in
   Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist,
   zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
   vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
   andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
   abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
   Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.              Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Ge- sellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das
   Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er
   kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
   generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
   anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungs- ökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per E-Mail an (7)fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
   übermittelt werden.

    

   4.              Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
   AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Haupt- versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   5.              Information zum Datenschutz für Aktionäre

   Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere
   Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
   (8)www.viennaairport.com/datenschutz.

    

   VI.    Weitere Angaben und Hinweise

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,-- und ist zerlegt in
   84.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie ge- währt eine
   Stimme.

   Die Gesellschaft hält 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
   Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im
   Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl
   der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

    

   Schwechat, im Mai 2025 Der Vorstand

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   07.05.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Flughafen Wien AG
                Postfach 1
                1300 Wien-Flughafen
                Österreich
   Telefon:     +43-1-7007/23126
   Fax:         +43-1-7007/23806
   E-Mail:      investor-relations@viennaairport.com
   Internet:    http://www.viennaairport.com
   ISIN:        AT00000VIE62
   WKN:         A2AMK9
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board),
                München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Nasdaq OTC,
                Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
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   2131312  07.05.2025 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:knap.flughafenwien@hauptversammlung.at
   5. mailto:fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
   6. mailto:fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
   7. mailto:fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9f402de68a1b1ad151965439262163e3&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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