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Announcement of the convocation to the Annual General Meeting

Announcement of the convocation to the Annual General Meeting
EQS-News: Stadlauer Malzfabrik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Stadlauer Malzfabrik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung

   16.06.2025 / 09:26 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   E I N L A D U N G

    

   zu der am Montag, 21. Juli 2025, 10:00 Uhr,

   im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1,
   stattfindenden

    

    106. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

    

    

   Tagesordnung

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024, des
       Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und
       des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
       ausgewiesenen Bilanzgewinnes
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
       das Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
       für das Geschäftsjahr 2024
    5. Wahlen in den Aufsichtsrat
    6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung des
       Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
    8. Allfälliges

    

   Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 30. Juni 2025 bei der
   Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage
   (1)www.malzfabrik-ag.at in die Unterlagen gemäß §  108 Abs. 3 und 4 AktG
   Einsicht zu nehmen.

   Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu,
   zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
   gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG).
    

   Weiters steht ihnen das Recht zur Einbringung von Beschlussvorschlägen (§
   110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG)
   zu.

   Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis längstens am 21. Tag
   vor der Hauptversammlung, das ist der 30. Juni 2025, schriftlich im
   Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag
   vor der Hauptversammlung, das ist der 10. Juli 2025, von jedem Aktionär
   auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail
   (2)hauptversammlung@stamag.at gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht
   werden. 
   Auskunftsverlangen nach § 118 AktG können in der Hauptversammlung gestellt
   werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen,
   mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer
   zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per
   E-Mail (3)hauptversammlung@stamag.at übermittelt werden. Diese Fragen
   werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und
   beantwortet. Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch
   eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).

    

   Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur
   Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend
   zu machen sind, richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis
   des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem
   Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 11. Juli 2025. Zur Teilnahme
   an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
   Aktionär ist.
    

   Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16. Juli 2025
   ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
   nachzuweisen:
    

   Per Post oder Boten:

   Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1

    

   Per E-Mail:

   (4)hauptversammlung@stamag.at

    

   Per SWIFT: 

   BKAUATWW3AGM, Message Type MT599

   (unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)

    

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im
   Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und
   dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt
   (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich
   dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss
   einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
   erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der
   Gesellschaft bis spätestens 18. Juli 2025, 12:00 Uhr, ausschließlich an
   eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse
   1) oder per E-Mail (5)hauptversammlung@stamag.at übermittelt und von
   dieser aufbewahrt werden.

   Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (6)www.malzfabrik-ag.at  (Investor Relations) abrufbar.
   Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
   depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

   Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes
   (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie
   erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.

   Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene
   Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz,
   um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
   zu ermöglichen.

    

   Informationen zum Datenschutz für Aktionäre unter

   (7)https://www.malzfabrik-ag.at/investor-relations/hauptversammlung sowie

   weitere Informationen zum Datenschutz unter

   (8)https://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz

   sind auf der Internetseite der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu
   finden und können auch über die E-Mail-Adresse
   (9)hauptversammlung@stamag.at angefordert werden.

    

   Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
   gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos
   erklärt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung daher 559.926.

    

   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
   die Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
   Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behält
   sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen
   Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
   sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
   aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung
   mitzubringen.
    

   Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behält sich vor, die
   Sicherheitsvorkehrungen an die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
   geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. die Hauptversammlung bei
   Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen.
    

   Wien, im Juni 2025

    

   Der Vorstand

    

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   16.06.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Stadlauer Malzfabrik AG
                Smolagasse 1
                1220 Wien
                Österreich
   ISIN:        AT0000797303
   WKN:         852543
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2155422  16.06.2025 CET/CEST

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   2. mailto:hauptversammlung@stamag.at
   3. mailto:hauptversammlung@stamag.at
   4. mailto:hauptversammlung@stamag.at
   5. mailto:hauptversammlung@stamag.at
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=cbca1fc2a2270e46a93ee43f1a52c7e8&application_id=2155422&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2e3da031b84c33761aabef3cefea46ee&application_id=2155422&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=266972f24fe8e4661e217db67175aec6&application_id=2155422&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   9. mailto:hauptversammlung@stamag.at

OTS original text press release with the exclusive in terms of content of the sender – www.ots.at |

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