Marinomed Biotech AG: Convention on an extraordinary general meeting for Tuesday, September 23, 2025 at 1:00 p.m.
EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Marinomed Biotech AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
   für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr

   02.09.2025 / 09:16 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   Einberufung

   einer außerordentlichen Hauptversammlung

   für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

   in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in

   2100 Korneuburg, Hovengasse 25

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der außerordentlichen
       Hauptversammlung vom 19.12.2024 zu Punkt 2 der Tagesordnung
       beschlossenen Ermächtigung, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG
       auszugeben und (b) die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
       Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere
       Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder
       Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien der
       Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, wobei das Bezugsrecht der
       Aktionäre auf diese Finanzinstrumente ausgeschlossen ist
       (Direktausschluss des Bezugsrechts)
    2. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
       Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
       Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2025") sowie die entsprechende
       Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien)

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. September 2025 auf
   der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
   (1)www.marinomed.com  zugänglich:

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2,
     • Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum
       Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten
       sowie zur bedingten Erhöhung des Grundkapitals zu Tagesordnungspunkt 1
       und 2,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
   DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 13. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
   berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
   nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
   Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 18.
   September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
   folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

    

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

    (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

   Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
   Boten: 

    Marinomed Biotech AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
       zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
       in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN ATMARINOMED6
       (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13.
   September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird
   in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
   Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
   Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

    

   Per Post oder Marinomed Biotech AG

   Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

   (Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
   angeben)

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

   Persönlich: Bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   22. September 2025, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten
   Adressen einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter (2)www.marinomed.com
   abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
   des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
   der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Informationen zu einem von der Gesellschaft empfohlenen, unabhängigen
   Stimmrechtsvertreter werden in Kürze auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (3)www.marinomed.com  bekanntgemacht werden.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AktG

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 4. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd
   Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
   Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
   Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
   § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
   und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
   Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen
   sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der
   übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    

   2.  Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
   übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
   der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. September 2025
   (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
   AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
   E-Mail(4): (5)ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
   des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
   ist, zugeht.

    

   3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
   Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

    

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
   stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
   im Sinne dieser Einberufung.

    

   5. Informationen auf der Internetseite

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
   Internetseite der Gesellschaft (6)www.marinomed.com  unter den Menüpunkten
   „Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,- und ist zerlegt in 1.778.333
   auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 1.778.333 Stimmrechte. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien.

    

   2. Identitätsnachweis und Einlass

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
   halten.

    

   3. Ort der Hauptversammlung und Zugang

   Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Marinomed Biotech AG
   an der Adresse Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, statt. Der Zugang zum Ort
   der Hauptversammlung ist am 23. September 2025 ab 12:30 Uhr (Wiener Zeit)
   möglich. 

    

   Korneuburg, im September 2025                                 Der Vorstand

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   02.09.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Marinomed Biotech AG
                Hovengasse 25
                2100 Korneuburg
                Österreich
   Telefon:     +43 2262 90300
   E-Mail:      office@marinomed.com
   Internet:    www.marinomed.com
   ISIN:        ATMARINOMED6
   WKN:         A2N9MM
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)


    
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   2191836  02.09.2025 CET/CEST

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   4. mailto:
   5. mailto:ir@marinomed.com
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2191836&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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