EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Palfinger AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG PALFINGER AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen 13.06.2025 / 14:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ PALFINGER AG: Mögliche Veräußerung eigener Aktien Am 1. April 2025 hat die PALFINGER AG, FN 33393 h (die "Gesellschaft"), bekannt gegeben, die konkrete Evaluierung und Vorbereitung einer möglichen Veräußerung von eigenen Aktien der Gesellschaft im laufenden Kalenderjahr 2025 auf eine andere Art als über die Börse und unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Kaufrechts der Aktionäre durch ein beschleunigtes Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) zu starten. Am 7. April 2025 hat die Gesellschaft dazu einen Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG bei einer möglichen Veräußerung eigener Aktien veröffentlicht. Ein tatsächlicher Veräußerungsbeschluss durch den Vorstand der Gesellschaft wurde noch nicht gefasst und hängt insbesondere von einer attraktiven Entwicklung des Kapitalmarktumfelds, der Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft an der Wiener Börse, dem Kaufinteresse potenzieller Investoren sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft ab. Um die weiteren Voraussetzungen für eine mögliche Veräußerung im Wege eines Privat-Platzierungsverfahren von eigenen Aktien der Gesellschaft zu schaffen, gibt die Gesellschaft unter Angabe der nachstehenden Details gemäß § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 ("VVO") wie folgt bekannt: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Hauptversammlung Abs 1b AktG der Gesellschaft vom 3. April 2025. 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Der Hauptversammlungsbeschluss wurde Hauptversammlungsbeschlusses am 3. April 2025 gemäß § 119 Abs 7 und 9 BörseG iVm § 2 VVO über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Eine Veräußerung eigener Aktien soll Aktienveräußerungsprogramms in Form einer einmaligen Transaktion (Accelerated Bookbuilding) im Rahmen eines beschleunigten Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) durchgeführt werden. Ein solches Accelerated Bookbuilding kann im Kalenderjahr 2025 jederzeit nach Ablauf von drei Börsetagen nach dieser Veröffentlichung erfolgen. 4. Aktiengattung, auf die sich das Das Aktienveräußerungsprogramm Veräußerungsprogramm bezieht bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN AT0000758305). 5. Beabsichtigtes maximales Volumen bei Veräußerung von bis zu 2.826.516 Veräußerung eigener Aktien Stück eigene Aktien. Das entspricht bis zu rund 7,52% des Grundkapitals der Gesellschaft. 6. Höchster und niedrigster zu Der konkrete Veräußerungspreis steht erzielender Gegenwert je Aktie noch nicht fest und wird im gegebenen Zeitpunkt marktnah auf Grundlage eines marktüblichen Bookbuilding-Prozesses festgelegt. 7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Eine Veräußerung eigener Aktien würde Aktien ausschließlich im Rahmen eines beschleunigten Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) und damit außerhalb der Börse erfolgen. 8. Allfällige Auswirkungen des Keine. Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft 9. Anzahl und Aufteilung der Nicht anwendbar. Weder wurden einzuräumenden oder bereits derartige Aktienoptionen eingeräumt eingeräumten Aktienoptionen auf noch sind sie einzuräumen. Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls die Gesellschaft Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat Hinweise gemäß § 5 Abs 4 VVO: Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 VVO betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Aktienveräußerungsprogramms oder der Details zu dem im Rahmen des Veräußerungsprogramms durchgeführten Transaktionen durch die Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.palfinger.ag) unter der Rubrik Investoren/Aktie/Aktienrückkauf/Eigene Aktien (https://www.palfinger.ag/de/investoren/corporate-governance/aktienrueckkauf). Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß § 5 VVO. ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ 13.06.2025 CET/CEST ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Sprache: Deutsch Unternehmen: Palfinger AG Lamprechtshausener Bundesstraße 8 5020 Salzburg Österreich Internet: www.palfinger.ag Ende der Mitteilung EQS News-Service 2154994 13.06.2025 CET/CEST https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2154994&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf
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