Convention on the 26th ordinary general meeting
EQS-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   Kontron AG: Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung

   14.05.2025 / 09:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

        

    

   Kontron AG

   Linz

   FN 190272 m

   ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ

    

   Einberufung

   der 26. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
   Hauptversammlung der Kontron AG am Mittwoch, den 11. Juni 2025,  um 10:00
   Uhr, im
   Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis,
   Kirchenplatz 5a.

    

   I. TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht und konsolidierter
       nichtfinanzieller Erklärung, des Vorschlags für die Gewinnverwendung,
       und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
       2024

    

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
       Geschäftsjahr 2024

    

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024

    

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024

    

    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2025

    

    6. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das
       Geschäftsjahr 2025

    

    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

    

    8. Wahlen in den Aufsichtsrat

    

    9. Beschlussfassung über die Änderung der Vergütungspolitik hinsichtlich
       der Grundzüge für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands

    

   10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
       des Aufsichtsrats das Kapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital)
       gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 2.000.000 zu erhöhen,
       samt Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss, sowie der
       Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Vornahme der entsprechenden
       Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2025) und Beschlussfassung über
       die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital).

    

   11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb
       und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere
       Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit
       der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen
       Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts)
       samt Ermächtigung zur Einziehung von Aktien sowie die Ermächtigung des
       Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich
       durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

    

   II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

    

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Mai 2025 auf
   der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
   www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zugänglich:

    

     • Jahresabschluss mit Lagebericht,
     • Corporate-Governance-Bericht,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
     • nichtfinanzielle Erklärung,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     • Bericht des Aufsichtsrats,

    

   jeweils für das Geschäftsjahr 2024;

    

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11,
     • Vergütungsbericht,
     • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 8
       gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
     • Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundzüge für die Vergütung der
       Mitglieder des Vorstands,
     • Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu
       TOP 10,
     • Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu
       TOP 11,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen
       Stimmrechtsvertreter,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in
       der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

   III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär oder Aktionärin ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 5. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

   i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
      gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

    

    Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at

    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

    

    Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50

    

   ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

    

    Per Post oder Kontron AG

    Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    Köppel 60

    8242 St. Lorenzen am Wechsel

    

    Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im

    Text angeben)

    

    Per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder
   seev.004.001.XX in der Version, welche
   die mindest notwendigen Felder enthält. Eine
   detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw.
   https://ir.kontron.com zur Verfügung

    

   Die Aktionäre und Aktionärinnen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

    

   Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
   Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung von
   Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

    

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär bzw. die Aktionärin: Name/Firma und
       Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
       juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der
       die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der
       Aktionärin, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ (international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni
   2025 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) beziehen.

    

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Die Aktionäre und Aktionärinnen und deren Bevollmächtigte werden ersucht,
   zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

    

   Wenn Sie als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung
   kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
   Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
   übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
   Vollmacht vorweisen.

    

   Kontron AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
   erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung
   nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW.
   EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

    

   Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
   Festlegungen in Punkt III.  dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das
   Recht, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im
   Namen des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt
   und dieselben Rechte wie der Aktionär bzw. die Aktionärin hat, den er bzw.
   sie vertritt.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

    

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

    

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

    

   Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

    

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

    

   Per Post oder Kontron AG

   Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    Köppel 60

    8242 St. Lorenzen am Wechsel

    

   Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:

    

    ISO 15022: GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im

    Text angeben)

    ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder
   seev.004.001.XX in der Version, welche
   die mindest notwendigen Felder enthält. Eine
   detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw.
   https://ir.kontron.com zur Verfügung

    

   Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung

    am Versammlungsort

    

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 10. Juni 2025, 16:00 Uhr, Wiener
   Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
   Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw.
   https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
   reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden.

    

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären und
   Aktionärinnen zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

    

   Hat der Aktionär oder die Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden
   Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
   Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

    

   Aktionäre und Aktionärinnen können auch nach Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängige Stimmrechtsvertreterin

   Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Frau Dr.
   Verena Brauner vom Interessenverband für Anleger (IVA) als unabhängige
   Stimmrechtsvertreterin für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
   der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter (1)http://www.kontron.ag bzw. (2)https://ir.kontron.com
   ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

    

   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Dr. Verena Brauner unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse
   (3)brauner.kontron@hauptversammlung.at.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    

   1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre und Aktionärinnen nach § 109
   AktG

   Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des
   Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen,
   dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
   gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft

     • in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 21. Mai 2025 bis zum
       Ende der üblichen Geschäftsstunden (die ist spätestens 16:00 Uhr,
       Wiener Zeit) ausschließlich an die Adresse Kontron AG, 4020 Linz,
       Industriezeile 35, z.H. Investor Relations,

   oder

     • per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens
       am 21. Mai 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse
       (4)ir@kontron.com,

   oder

     • per SWIFT ISO 15022 bis spätestens am 21. Mai 2025 (24:00 Uhr, Wiener
       Zeit) an  die Adresse GIBAATWGGMS,

   zugeht.

    

   „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
   Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin oder, wenn
   per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei
   Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599,
   wobei unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text anzugeben ist.

    

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
   dass die antragstellenden Aktionäre und Aktionärinnen seit mindestens drei
   Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber oder Inhaberin der Aktien
   sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
   als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen zur Tagesordnung
   nach § 110 AktG

   Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
   zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und
   Aktionärinnen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
   Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
   eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2025 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4021 Linz,
   Industriezeile 35,
   z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
   (5)ir@kontron.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
   PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
   Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die
   Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
   in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
   genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
   Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG.

    

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.  Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Zum Tagesordnungspunkt 8 „Wahl von drei Personen in den Aufsichtsrat“ und
   der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch
   Aktionäre und Aktionärinnen gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft
   folgende Angaben:

    

   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs 1 der Satzung aus drei bis fünf
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

    

   Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus fünf Mitgliedern, die von der
   Hauptversammlung gewählt wurden, zusammengesetzt. Daher kommen auf die
   Kontron AG die Bestimmungen über das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7
   AktG nicht zur Anwendung.

    

   4. Auskunftsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär und jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der
   Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
   rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
   sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
   einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

    

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den
   Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
   E-Mail an ir@kontron.com übermittelt werden.

    

   5. Anträge von Aktionären und Aktionärinnen in der Hauptversammlung nach §
   119 AktG

   Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist – unabhängig von einem bestimmten
   Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung
   mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende
   die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
   110 AktG voraus: Personen zur „Wahl von drei Personen in den Aufsichtsrat“
   (Punkt 8 der Tagesordnung)
   können nur von Aktionären und Aktionärinnen, deren Anteile zusammen 1 %
   des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
   müssen spätestens am 30. Mai 2025 in der oben angeführten Weise (Punkt V.
   Unterpunkt 2.) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
   Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
   fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
   sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
   könnten, anzuschließen.

    

   Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

    

   6. Information zum Datenschutz der Aktionäre und Aktionärinnen

   Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
   personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärinnen im notwendigen
   Rahmen und auf Basis der geltenden europäischen und nationalen
   Datenschutzbestimmungen, zur Erfüllung der zwingend rechtlichen
   Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der
   Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit c und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Soweit
   die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleister bedient (wie beispielsweise Notare und Notarinnen,
   Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder IT-Dienstleister), werden die
   Daten der Aktionäre und Aktionärinnen nur im erforderlichen Ausmaß, auf
   Weisung der Kontron AG und auf Basis entsprechender datenschutzrechtlicher
   Vereinbarungen verarbeitet.  

   Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden
   Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kontron.ag bzw.
   https://ir.kontron.com.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in
   63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme.

    

   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   insgesamt 2.474.610 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der
   Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt
   der Einberufung beträgt 61.385.958 Stimmrechte. Eine allfällige
   Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit
   der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt
   gegeben werden.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

   Anreise

   Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des
   Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten.

    

   Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
   erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, für eine
   umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen
   unter www.oebb.at bzw. www.westbahn.at.

    

   Weiters bieten wir ein kostenloses Bus-Shuttle Service vom Hauptbahnhof
   Linz zum Ort der Hauptversammlung und retour.

    

   Der Shuttle-Bus wird 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom
   Hauptbahnhof Linz wegfahren und 1,5h nach Beendigung der Hauptversammlung
   aus Hagenberg zum Hauptbahnhof Linz zurückfahren.

    

   Eine Anmeldung für den Shuttle-Bus ist erforderlich und muss bis 4. Juni
   2025 vor der Hauptversammlung per E-Mail an ir@kontron.com erfolgen.

    

   Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung auf jeden Fall spätestens um
   10:15 Uhr eröffnen, auch im Falle einer Zugverspätung.

    

   Linz, im Mai 2025 Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   14.05.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Kontron AG
                Industriezeile 35
                4020 Linz
                Österreich
   Telefon:     +43 (732) 7664 - 0
   E-Mail:      ir@kontron.com
   Internet:    https://www.kontron.com
   ISIN:        AT0000A0E9W5
   WKN:         A0X9EJ
   Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
                in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate
                Exchange; BX, Wiener Börse (Vienna MTF)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2136650  14.05.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2136650&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8b57e30a959ff8b52c1715dbf01e5dd3&application_id=2136650&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c09566ba88f2a6c354a6b32f65c2745e&application_id=2136650&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. mailto:brauner.kontron@hauptversammlung.at
   4. mailto:ir@kontron.com
   5. mailto:ir@kontron.com

OTS original text press release with the exclusive in terms of content of the sender – www.ots.at |

keluaran hk

data hk

demo slot

togel hari ini

By adminn