Invitation to the 36th ordinary general meeting
EQS-News: Rath AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   Rath AG: Einladung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung

   07.05.2025 / 16:18 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Rath Aktiengesellschaft

   1015 Wien, Walfischgasse 14

   FN 83203 h / ISIN AT0000767306

   Einladung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 5. Juni 2025, um
   11:00 Uhr, im Steigenberger Hotel Herrenhof, Herrengasse 10, 1010 Wien,
   stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft
   ein.

   TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
       das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
       Geschäftsjahr 2024
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
       Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
       2024
    7. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers
       des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

   Folgende Unterlagen liegen ab 15. Mai 2025 zur Einsicht der Aktionäre in
   den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
   Abteilung Investor Relations, auf:

     • Einladung zur Hauptversammlung
     • Jahresabschluss samt Lagebericht*
     • Corporate-Governance Bericht*
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht*
     • Vorschlag für die Ergebnisverwendung*
     • Bericht des Aufsichtsrates*
     • Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats*

   *jeweils für das Geschäftsjahr 2024

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
     • Vollmachtsformular
     • Datenschutzinformation für Aktionäre

   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
   Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der
   vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung
   und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 15. Mai 2025 außerdem auf der
   Internetseite der Gesellschaft (www.rath-group.com) zugänglich und werden
   auch in der Hauptversammlung aufliegen.

    

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110,118 und 119 AKTG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15. Mai 2025 der
   Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien,
   Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
   übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   26. Mai 2025 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14,
   1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax (+43 1 513 44
   27-2187) oder per E-Mail (ir@rath-group.com), wobei das Verlangen in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
   § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
   dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
   § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
   als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis
   der Teilnahmeberechtigung des Aktionärs. Ein Aktionärsantrag auf Wahl
   eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung
   eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung
   gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus (siehe oben).

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

   Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
   Gesellschaft www.rath-group.com zugänglich.

    

   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2025 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Depotverwahrte Inhaberaktien

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2.
   Juni 2025 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
   muss.

   per Post: Rath Aktiengesellschaft

    Investor Relations

    Walfischgasse 14

    A-1015 Wien

   per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

   per E-Mail:  RathHV2025@nhp.at

   per SWIFT:  GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
   in Text angeben)

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26. Mai
   2025 beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
   Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
   einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    

   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden können.

   Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
   nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am letzten
   Werktag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft
   einzulangen:

    

   Per Post: Rath Aktiengesellschaft

    Investor Relations

    Walfischgasse 14

    A-1015 Wien

   per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

   Per E-Mail: RathHV2025@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

   Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
   in Text angeben)

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

   Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   (1)www.rath-group.com abrufbar.

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
   sinngemäß auch für deren Widerruf.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
   der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber
   lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
   stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
   1,500.000 Aktien.

   Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

    

   Wien, im Mai 2025 Der Vorstand

    

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   07.05.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Rath AG
                Walfischgasse 14
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 513 4427-0
   Fax:         +43 1 513 4428-87
   Internet:    www.rath-group.com
   ISIN:        AT0000767306
   WKN:         878275
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2132460  07.05.2025 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7da5f91896190a3d6679c14ad7f081f3&application_id=2132460&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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