EQS-News: Rath AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Rath AG: Einladung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung 07.05.2025 / 16:18 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Rath Aktiengesellschaft 1015 Wien, Walfischgasse 14 FN 83203 h / ISIN AT0000767306 Einladung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 5. Juni 2025, um 11:00 Uhr, im Steigenberger Hotel Herrenhof, Herrengasse 10, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 7. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 15. Mai 2025 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf: • Einladung zur Hauptversammlung • Jahresabschluss samt Lagebericht* • Corporate-Governance Bericht* • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht* • Vorschlag für die Ergebnisverwendung* • Bericht des Aufsichtsrates* • Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats* *jeweils für das Geschäftsjahr 2024 • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7 • Vollmachtsformular • Datenschutzinformation für Aktionäre Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 15. Mai 2025 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft (www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110,118 und 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15. Mai 2025 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. Mai 2025 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax (+43 1 513 44 27-2187) oder per E-Mail (ir@rath-group.com), wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung des Aktionärs. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus (siehe oben). Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2025 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2025 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. per Post: Rath Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14 A-1015 Wien per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 per E-Mail: RathHV2025@nhp.at per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben) Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26. Mai 2025 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am letzten Werktag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen: Per Post: Rath Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14 A-1015 Wien per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 Per E-Mail: RathHV2025@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben) Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter (1)www.rath-group.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. Wien, im Mai 2025 Der Vorstand ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════ 07.05.2025 CET/CEST ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Sprache: Deutsch Unternehmen: Rath AG Walfischgasse 14 1010 Wien Österreich Telefon: +43 1 513 4427-0 Fax: +43 1 513 4428-87 Internet: www.rath-group.com ISIN: AT0000767306 WKN: 878275 Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel) Ende der Mitteilung EQS News-Service 2132460 07.05.2025 CET/CEST https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2132460&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf References Visible links 1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7da5f91896190a3d6679c14ad7f081f3&application_id=2132460&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
OTS original text press release with the exclusive in terms of content of the sender – www.ots.at |