00 a.m. (CEST) in Novotel Vienna Central Station in 1100 Vienna, Canettistraße 6, 136th ordinary Hauptve taking place
EQS-News: Semperit AG Holding / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Semperit AG Holding: Einberufung zu der am Mittwoch, 23. April 2025, um
   10:00 Uhr (MESZ) im Novotel Wien Hauptbahnhof in 1100 Wien, Canettistraße
   6, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptve

   21.03.2025 / 10:17 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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   Semperit Aktiengesellschaft Holding

   mit dem Sitz in Wien

   FN 112544 g

   ISIN: AT0000785555

   („Gesellschaft“)

    

   E i n b e r u f u n g

    

   zu der am Mittwoch, 23. April 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)

   im Novotel Wien Hauptbahnhof in 1100 Wien, Canettistraße 6, stattfindenden

   136. ordentlichen Hauptversammlung der

   Semperit Aktiengesellschaft Holding

    

    

   I.            TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht, dem
       Corporate-Governance-Bericht und des Konzernabschlusses mit dem
       Konzernlagebericht (inklusive nichtfinanzieller Erklärung) jeweils zum
       31.12.2024, sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
       Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
       ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
       des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
    9. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie
       des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
       Geschäftsjahr 2025

    

   II.            UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG: BEREITSTELLUNG VON
   INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 2. April 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
   (1)www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor Relations“ und
   „Hauptversammlung“ zugänglich:

    

     • Jahresfinanzbericht 2024, darin enthalten:

          • Jahresabschluss mit Lagebericht,
          • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inklusive
            nichtfinanzielle Erklärung),

     • Corporate Governance Bericht 2024,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung 2024,
     • Bericht des Aufsichtsrats,
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 9,
     • Vergütungsbericht zu Punkt 7 der Tagesordnung,
     • Vergütungspolitik zu Punkt 8 der Tagesordnung,
     • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
       § 87 Abs 2 AktG,
     • Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat,
     • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
     • Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

    

   III.                   HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN
   §§ 109, 110 UND 118 AKTG

    

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
   erreichen, und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per
   Post oder Boten spätestens am 2. April 2025 (24:00 Uhr, MESZ) der
   Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Semperit Aktiengesellschaft
   Holding, z.H. Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100 Wien, bzw. per
   SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
   ISIN AT0000785555 im Text angeben), oder per E-Mail
   (2)HV2025@semperitgroup.com zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
   Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in
   einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in
   Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
   genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
   Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

    

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
   dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts
   wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 4. April 2025 elektronisch
   auf der Internetseite der Gesellschaft (3)www.semperitgroup.com unter den
   Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“, sowie spätestens
   am 9. April 2025 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche
   Tagesordnung (insbesondere in der elektronischen Verlautbarungs- und
   Informationsplattform des Bundes (EVI)).

    

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
   übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
   der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. April 2025
   (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder an Semperit Aktiengesellschaft
   Holding, z.H. Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100 Wien, oder per
   E-Mail an (4)HV2025@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform im
   Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne
   des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
   Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
   geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
   Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
   anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
   § 87 Abs 2 AktG.

    

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

    3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

    

   Gemäß § 86 Abs 7 AktG muss der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen
   und zu mindestens 30% aus Männern bestehen. Es ist auf volle
   Personenzahlen zu runden, wobei aufzurunden ist, wenn der errechnete
   Mindestanteil eine Dezimalstelle von zumindest 5 aufweist. Es wurde kein
   Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben. Bei insgesamt
   9 Aufsichtsratsmitgliedern beträgt der Mindestanteil für Frauen und Männer
   jeweils 3 Personen.

    

    4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

    

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

    

   Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung).

    

   Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
   Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der
   Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so
   darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein.

    

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können per
   E-Mail an (5)HV2025@semperitgroup.com übermittelt werden.

    

    5. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 ff AktG
       (§ 106 Z 8 AktG)

    

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
   bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
   Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär,
   den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes
   oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
   ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung
   des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
   ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
   Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für
   die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
   Gesellschaft (6)www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor
   Relations“ und „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte Formular, das
   auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
   werden.

    

   Die Vollmacht muss spätestens am 22. April 2025 um 12:00 Uhr (MESZ)
   ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:

    

   i. E-Mail-Adresse (7)anmeldung.semperitgroup@hauptversammlung.at;
   ii. per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
       GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
   iii. per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
   iv. per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
       ISIN AT0000785555 im Text angeben),

    

   wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
   anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
   werden.

    

   Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
   Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam,
   wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen
   ist.

    

   Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an
   der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
   der Vertretung durch Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger,
   IVA, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Dr. Michael
   Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage
   und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen
   zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne ausdrückliche Weisung
   ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die
   einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Dr. Michael Knap zum Vertreter
   bestellen. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der
   Internetseite der Gesellschaft (8)www.semperitgroup.com unter den
   Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ ein spezielles
   Vollmachts- und Widerrufsformular abrufbar. Die Dr. Michael Knap erteilte
   Vollmacht muss spätestens am 22. April 2025 um 12:00 Uhr (MESZ)
   ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:

    

   i. E-Mail-Adresse (9)knap.semperitgroup@hauptversammlung.at;
   ii. per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
       GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
   iii. per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
   iv. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
       ISIN AT0000785555 im Text angeben),

    

   wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
   anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
   werden.

    

   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 1 876 33 43-30 oder E-Mail:
   (10)knap.semperit@hauptversammlung.at.

    

   IV.                   NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
   TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

    

   Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende
   des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
   sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ).

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft
   nachweist.

    

   Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
   § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
   Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in
   einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
   mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
   Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
   Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, sohin am 17. April 2025, ausschließlich an eine der
   folgenden Adressen zugegangen sein:

    

   i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
      gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

    

     • per E-Mail an (11)anmeldung.semperitgroup@hauptversammlung.at
       (Depotbestätigungen bitte im Format PDF);

    

     • per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;

    

   ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

    

     • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
       GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;

    

     • per SWIFT GIBAATWGGMS
       (Message Type MT598 oder MT599,
       unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben).

    

   V.            INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG

    

    1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und
       zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?

    

   Die Semperit Aktiengesellschaft Holding verarbeitet personenbezogene Daten
   der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
   gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
   Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
   Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
   österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
   Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    

   Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
   verarbeitet:

     • Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich
       Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung
       des Abstimmungsverhältnisses
     • Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der
       Aktionärsrechte
     • Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse
     • Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls
     • Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-,
       Auskunfts- und Meldepflichten.

    

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
   Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
   gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
   Verarbeitung ist somit Art 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen
   Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Semperit Aktiengesellschaft
   Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.

    

    2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?

    

   Die Semperit Aktiengesellschaft Holding bedient sich zum Zwecke der
   Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
   etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
   von der Semperit Aktiengesellschaft Holding nur solche personenbezogenen
   Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
   sind, und verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd
   Art 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Semperit
   Aktiengesellschaft Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit
   Aktiengesellschaft Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

    

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Semperit Aktiengesellschaft Holding ist
   zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
   (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
   Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen
   (§ 120 AktG).

    

   Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall
   auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.

    

    3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?

    

   Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
   die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen Semperit Aktiengesellschaft
   Holding oder umgekehrt von der Semperit Aktiengesellschaft Holding gegen
   Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten
   der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im
   Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
   Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
   des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

    

    4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen
       Daten?

    

   Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
   gegenüber der Semperit Aktiengesellschaft Holding unentgeltlich über die
   E-Mail-Adresse (12)data.privacy@semperitgroup.com oder über die folgenden
   Kontaktdaten geltend machen: Semperit Aktiengesellschaft Holding z.H.
   Rechtsabteilung, Am Belvedere 10, 1100 Wien.

    

   Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.

    

    5. Weitere Informationen

    

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der Semperit Aktiengesellschaft Holding
   (13)www.semperitgroup.com zu finden.

    

    

   VI.            GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
   EINBERUFUNG (§ 106 Z 9 AktG)

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 21.358.996,53 und ist zerlegt in
   20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme in der Hauptversammlung.

    

   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   keine eigenen Aktien.

    

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

    

    

   Wien, im März 2025

    

   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   21.03.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Semperit AG Holding
                Am Belvedere 10
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 79 777-310
   Fax:         +43 1 79 777-602
   E-Mail:      judit.helenyi@semperitgroup.com
   Internet:    www.semperitgroup.com
   ISIN:        AT0000785555
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2104388  21.03.2025 CET/CEST

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   4. mailto:HV2025@semperitgroup.com
   5. mailto:HV2025@semperitgroup.com
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